Chronik

Wiederbetätigung im Internet: Geldstrafe

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Donnerstag in Feldkirch ein 37-jähriger Handwerker schuldig gesprochen worden. Er hatte sich einer Whatsapp-Gruppe mit dem Namen „NaziSS88Siegheil“ angeschlossen und dort Bilder gepostet, die per Gesetz als Verbrechen eingestuft werden.

In der Gruppe des Messengerdienstes hat der Angeklagte über drei Wochen hinweg sechs Bilder mit Texten veröffentlicht, die laut Gesetz als Verbrechen gelten. Zum Beispiel das Bild einer Rauchschwade mit der Beschreibung „Porträt einer jüdischen Familie“.

Handy icons
ORF
Whatsapp ist ein bekannter Messengerdienst

Nazibilder per Whatsapp verschickt

Der Angeklagte hat gesagt, er sei nicht rechtsradikal. Zu dieser Whatsapp-Gruppe sei er über eine andere Gruppe gelangt. Ihm sei es in erster Linie um schwarzen Humor gegangen. Bei der Polizei hatte er angegeben, er wollte den Empfängern ein Lächeln in den Alltag zaubern.

Nach drei Wochen sei er ausgestiegen, weil ihm das Ganze zu blöd geworden sei. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, 3.800 Euro muss er zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.