Katharina Lins, Naturschutzanwältin
ORF Vorarlberg
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Politik

Keine UVP: Naturschutzanwältin will berufen

Für die Errichtung des Speichersees Schwarzköpfle ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Gegen diese Entscheidung will Naturschutzanwältin Katharina Lins berufen. Es gebe gut Gründe anzunehmen, dass es eine UVP braucht.

Das Voralberger Landesregierung teilte am Mittwoch mit, dass für die Errichtung des Speichersees durch die Silvretta Montafon Bergbahnen keine UVP notwendig sei. Ausschlaggebend sei der Verzicht auf den Skipistenbau und Verbesserungen an einer Skiroute sowie der reduzierte Nutzinhalt des Sees.

Sie habe wie die anderen über 30 österreichweit anerkannten Umweltorganisationen das Recht, gegen diese Entscheidung zu berufen, so Naturschutzanwältin Lins. Die Unterschiede zwischen dem größeren und dem kleineren Projekt seien nicht sehr groß, wenn man die Eingriffe in die Landschaft vergleicht.

Betreiber sind erleichtert

Die Betreiber des geplanten Beschneiungssees zeigen sich über die Entscheidung des Umweltbehörde erleichtert. Das Projekt sei auf einem guten Weg, die Verkleinerung sei die richtige Entscheidung gewesen, so Martin Oberhammer, Geschäftsführer der Silvretta Montafon. Über die nächsten Schritte müsse man erst noch beraten.

Schwarzköpfle See, in Sprechblasen ist zu lesen, was sich beim Stausee-Projekt verändert hat
Silvretta Montafon
Die Bildmontage verdeutlicht die Änderungen am Projekt

Urprüngliches Projekt wäre prüfpflichtig gewesen

Ein Speichersee, der lediglich der Beschneiung schon bisher als Schipisten gewidmeter Flächen dienen soll, stelle nach der derzeitigen Rechtsprechung keine kapazitätserweiternde Änderung dar, erklärt die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Damit müsse das geänderte Projekt nicht mehr auf Umweltvertäglichkeit geprüft werden. Es werde jedoch nun einem Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wasser- und Naturschutzrecht unterzogen.

Beim dem ursprünglich eingereichten Projekt hätte hingegen eine UVP-Pflicht bestanden, so die Rechtsauffassung der prüfenden Abteilung. Mit den vorgenommenen Änderungen wie der Reduzierung des Seeinhalts um 30.000 Kubikmeter läge für eine UVP nunmehr keine Begründung mehr vor. Ein entsprechender Bescheid sei am Mittwoch vom Amt der Vorarlberger Landesregierung abgefertigt worden und werde den am Verfahren beteiligten Parteien zugestellt.

Rauch: „Große Lücken bei UVP-Gesetzgebung“

„Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, dass die UVP-Gesetzgebung in Österreich im Hinblick auf wintertouristische Infrastruktureinrichtungen große Lücken aufweist", sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne). Kleine Projektveränderungen oder die Umsetzung von großen Projekten in Teiletappen würden ausreichen, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden.

Die Errichtung von Speicherseen mit einem Stauvolumen unter 10 Millionen Kubikmetern seien nach derzeitigem Recht nicht UVP-pflichtig, obwohl sie große Gebietsveränderungen mit sich brächten, so Rauch weiter: „Schwerwiegende Landschaftseingriffe sollten meiner Meinung nach immer einer besonders intensiven Umweltprüfung unterzogen werden.“

Vorgeschichte

Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ war von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung eingereicht und mit Bescheid vom 16.4.2018 von dieser Behörde bewilligt worden. Gegen diesen Bewilligungsbescheid wurden zwei Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte dann die Umweltabteilung der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob das Projekt UVP-pflichtig ist.

Diese Prüfung unter Beiziehung externer Experten kam zum Ergebnis, dass eine UVP-Pflicht gegeben sei. Die Silvretta Montafon Bergbahnen hatten dann im Mai 2019 mitgeteilt,das Projekt intern auszuwerten und Ende Oktober einen geänderten Projektantrag eingereicht, der auf den Skipistenbau bzw. auf die Veränderungen an der Skiroute Nr. R44 verzichtet und den Nutzinhalt des Speichersees reduziert.