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Sexueller Missbrauch: Haft und Einweisung

Ein 32-jähriger Vorarlberger wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen. Das Urteil: 15 Monate Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Strafmildernd war die mindergradige Intelligenz des Angeklagten.

Der 32-jährige, bisher unbescholtene Vorarlberger, soll in den vergangenen drei Jahren in Summe fünf Mädchen im Alter zwischen sechs und sieben Jahren sexuell missbraucht haben. Das Hauptopfer war seine in Deutschland lebende Nichte. Der Angeklagte zeigte sich teilweise geständig und wurde nur teilweise schuldig gesprochen.

Prozess wegen sexuellem Missbrauch

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 32-jähriger Vorarlberger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen.

Unterdurchschnittliche Intelligenz und pädophile Störung

Richter Martin Mitteregger verurteilte den Mann zu 15 Monaten Haft. Strafmildernd war, dass der Angeklagte geistig minderbemittelt ist und eine pädophile Störung aufweist. Er wird bis auf weiteres in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Möglicherweise auch deutlich länger als es die Haftstrafe wäre.