Die neue schwarz-grüne Landesregierung will in den nächsten Jahren deutlich in die Digitalisierung investieren. So soll nicht nur das Breitband ausgebaut werden, sondern auch die digitale Verwaltung und digitale Dienstleistungen. Was man im Koalitionsabkommen aber nicht findet, ist ein Bekenntnis zur möglichen Einführung von digitalen Volksabstimmungen oder überhaupt gleich des E-Votings.
Expertin: Sicherheitsaspekt darf nicht vergessen werden
Für die IT-Expertin Verena Fastenbauer, Leiterin des Dornbirner Fachhochschul-Studienganges „Digitale Innovation“, ist das aber auch sinnvoll, die Zeit sei dafür noch nicht reif genug. Schließlich gebe es im digitalen Zeitalter immer wieder die Möglichkeit zu betrügen. E-Votings würde sie selber deshalb auch nicht ins Regierungsprogramm hineinschreiben, meint Fastenbauer. Auch wenn die Regierung aufgrund der technischen Möglichkeiten E-Votings durchaus durchführen könnte.
„E-Voting Für Personen mit Handicap eine Variante“
Schließlich gibt es laut Fastenbauer elektronische Bürgerkarten, und auch auf den Handys könnte man per App und den Fingerabdrücken sicher verstellen, wer gerade wählt. Ob und inwieweit die jeweilige Person bei der Abgabe der Stimme von anderen Personen beeinflusst wird, sei natürlich nicht ersichtlich. Für Fastenbauer sei diese Art des Votings daher höchstens für Personen mit Handicap eine Variante, und keine endgültige Lösung für alle. Dass derzeit alleine in einer Kammer gewählt wird, hat schon seinen Sinn, sagt Fastenbauer. Gerade aufgrund der Korruptionsmöglichkeiten müsse der Sicherheitsaspekt immer im Hinterkopf behalten werden.