Die inhaltliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht zwar noch aus. Wenn es keine aufschiebende Wirkung gibt, steht ersten Baumaßnahmen aber nichts mehr entgegen.
Stadttunnel nimmt weitere Rechtshürde
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Tunnelgegner vor dem Höchstgericht keine aufschiebende Wirkung hat.
Baustart für Vorarbeiten im November
Laut Stadttunnel-Projektleiter Bernhard Braza wird noch im November mit ersten Vorarbeiten begonnen. Gebaut wird als erstes in der Illschlucht. Dort wird der Abtransport des Aushubmaterials per Bahn vorbereitet. Diese Arbeiten würden rechtlich gesichert erfolgen, betont Braza.

Aber die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte ja noch gegen den Tunnel ausfallen. Wann sie genau erfolgt, ist nicht bekannt. Trotzdem kündigt Braza den Baustart an. Er gehe davon aus, dass das Höchstgericht im Sinne der Bauwerber entscheidet.