Entwurf des Stadttunnels Feldkirch
Land Vorarlberg
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Chronik

Tunnelgegner bei Verfassungsrichtern abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde der Gegner des geplanten Feldkircher Stadttunnels abgelehnt. Das berichten die „Vorarlberger Nachrichten“. Die Initiative hatte gefordert, dass die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit aufgehoben wird, weil ihrer Ansicht nach verfassungsrechtliche Rechte verletzt wurden.

Die Bürgerinitiative bemängelt die Transparenz jener Gutachten, die zur Entscheidung für den Stadttunnel führten. Die Rohdaten der Gutachten seien zum Beispiel nicht zugänglich gewesen, das Verkehrsmodell könne deshalb nicht nachgerechnet werden. Es sei zudem mit deutlich höheren Baukosten zu rechnen, die in Zeiten des Klimawandels nicht zu rechtfertigen seien.

„Keine falsche Anwendung des Gesetzes zu erwarten“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied laut dem „VN“-Bericht nun, die Beschwerde der Bürgerinitiative gegen den Stadttunnel nicht zu behandeln. Der VfGH begründet seine Entscheidung laut Zeitung damit, dass die Klärung verfassungsrechtlich relevanter Fragen nicht zu erwarten sei. Es sei keine falsche Anwendung des Gesetzes zu erwarten, deshalb seien spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht anzustellen.

Im Sommer hatte der VfGH bereits einen Antrag der Initiative auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Mit dem Antrag wollten die Tunnelgegner verhindern, dass mit dem Bau des Tunnels begonnen wird, bevor über die Beschwerde an sich entschieden wird.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes steht noch aus

Verfassungsrechtlich steht dem Bau des Stadttunnels nach der aktuellen Entscheidung nichts mehr im Wege. Eine weitere Beschwerde der Tunnelgegner mit ähnlichem Inhalt liegt allerdings noch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Auch hier muss noch über einen Antrag auf aufschiebende Wirkung entschieden werden, dann muss der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde an sich entscheiden.

Projektgegner noch nicht informiert

Die Projektgegner waren am Montagmorgen noch nicht über die von den „VN“ zitierte Entscheidung des VfGH informiert. Man werde zunächst mit den Anwälten reden, sagte Friederike Egle von der Initiative dem ORF. „Unsere Hoffnung stirbt zuletzt“, so Egle über die noch ausstehende BwGH-Entscheidung und das weitere politische Vorgehen, aber man werde die Entscheidungen der Gerichte selbstverständlich akzeptieren. Die Tunnelgegner hatten Anfang Oktober bekräftigt, ihren Kampf gegen das Projekt nicht aufgeben zu wollen – mehr dazu in: Stadttunnel: Bürgerinitiative kämpft weiter.

Landesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) begrüßt die Entscheidung des VfGH. Das Land will mit den Arbeiten für den Tunnel im kommenden Sommer beginnen.