Tatort Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
APA/MAURICE SHOUROT
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Chronik

BH-Bluttat: Prozess beginnt am 20. Jänner

Der Prozess nach der tödlichen Messerattacke in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn beginnt laut „Vorarlberger Nachrichten“ am 20. Jänner. Demnach muss sich der Tatverdächtige drei Tage lang vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen den Tatverdächtigen Anklage wegen Mordes eingebracht. Der 34-jährige, ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll den Sozialamtsleiter am 6. Februar im Streit um Geld aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot mit einem Messer umgebracht haben.

Obwohl der Mann bei der Tat einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille aufwies und unter Medikamenteneinfluss stand, war er laut einem Gutachten von Psychiater Reinhard Haller zurechnungsfähig. Der Beschuldigte sei zur Tatzeit nicht psychisch krank gewesen. Vielmehr sei er schuldfähig, weil er gewusst habe, was er tat, so die Erkenntnis – mehr dazu in Sozialamtsleiter erstochen: Mordanklage eingebracht.