Mehr Geld für NEOS, weniger für FPÖ
Mit nunmher drei Abgeordneten hat NEOS den Klubstatus erreicht und damit erstmals Anspruch auf Fraktionenförderung . Die FPÖ hat zwar vier Mandate weniger, der finanzielle Verlust hält sich aber in Grenzen.
Damit Fraktionen im Landtag arbeiten können, brauchen sie Infrastruktur: neben Büros auch Technik und Personal – und das will bezahlt werden. Nach der Vorarlberger Landtagswahl ändern sich nun auch die finanziellen Verhältnisse. Die Förderung werde nach einem recht komplizierten Schema mit Zu- und Abschlägen berechnet, erklärt Landtags-Direktorin Borghild Goldgruber-Reiner: Weniger Mandate bedeute nicht unbedingt viel weniger Geld für einen Klub.
Sockelbetrag für drei bis acht Abgeordnete
„Die Fraktionenförderung geht davon aus, dass es ab der Klubstärke von drei Abgeordneten eine gewisse Infrastruktur geben soll, die eben auch durch die Förderung finanziert werden kann“, erklärt Goldgruber-Reiner. „Das heißt, die Fraktionenförderung stellt sicher, dass Klubs mit drei bis acht Abgeordneten einen Sockelbetrag bekommen.“ Ab dem neunten Abgeordneten gebe es dann jeweils einen Zuschlag.
NEOS nimmt mit Klub-Hürde auch mehr ein
Für NEOS bedeutet das, dass die Fraktion jetzt auf einen Schlag wesentlich mehr Geld bekomme – nämlich den Sockelbetrag von rund 19.000 Euro, sagt die Landtagsdirektorin: „Das hängt damit zusammen, dass sie die Klub-Hürde genommen haben, indem sie jetzt einen dritten Abgeordneten oder dritte Abgeordnete haben.“
FPÖ verliert nur Zuschlag
Für die FPÖ bedeutet das Wahlergebnis hingegen Verluste. „Die FPÖ verliert den Zuschlag für den bis jetzt neunten Abgeordneten und bewegt sich nun aber wieder mit ihren jetzt nunmehr fünf Abgeordneten innerhalb des pauschalen Sockelbetrages von drei bis acht Abgeordneten“, sagt Goldgruber-Reiner.
Grüne und SPÖ bleiben gleich gefördert
Für die anderen Parteien ändere sich finanziell nicht viel, so die Landtags-Direktorin: „Die Grünen, die bisher sechs hatten und jetzt sieben Abgeordnete haben, bleiben genauso in diesem Sockelbetrag, wie die SPÖ, die bis jetzt drei und neu vier Abgeordnete hat.“
Gelder nur für Landtagsarbeit
Die Fraktionenförderung ist allerdings zweckgebunden: Es dürfen nur Aufgaben im Zusammenhang mit der Landtagsarbeit finanziert werden, sagt Goldgruber-Reiner. „Im wesentlichen werden die Mittel von den Klubs für Personal eingesetzt, also für die Bezahlung von Klubdirektoren oder Klubmitarbeiterinnen und für kleinere Sachaufwendungen.“