Die Wahlkarten könnten auf dem Postweg verloren gegangen sein. Ganz genau weiß man das allerdings nicht, weil die Karten nicht eingeschrieben von den Gemeinden aus abgeschickt worden sind. Eine Rückverfolgung des Postwegs ist daher nicht möglich. Bei der Landeswahlbehörde heißt es, man werde bei der Nachbesprechung mit den Gemeinden auch darüber diskutieren, ob bei künftigen Landtagswahlen die Wahlkarten eingeschrieben an die Antragssteller gesendet werden.
Das Ganze hätte aber nur dann einen Sinn, wenn die Wahlkarten vor der Wahl gefunden würden und rechtzeitig beim Antragssteller landen, sagt der Leiter der Landeswahlbehörde. Wenn man die Postsendung erst nach der Wahl findet, hätte man trotzdem nicht wählen können.