Chronik

Raubüberfall: Täter kannten das Opfer

Nach dem Raubüberfall auf einen Pensionisten in der Nacht auf Samstag in Rankweil dauern die Ermittlungen an. Mittlerweile geht man davon aus, dass die beiden mutmaßlichen Täter ihr Opfer gekannt haben dürften.

In der Nacht auf Samstag drangen die zwei Männer in das Haus eines 84-Jährigen in Rankweil ein. Sie verprügelten und fesselten ihn, dabei wurde er schwer verletzt. Die Männer konnten noch in der Nacht von der Polizei festgenommen werden – mehr dazu in 84-Jähriger von Einbrechern brutal verprügelt .

Parallelen zu Raubüberfall in Alberschwende

Der Fall weist laut ersten Ermittlungsergebnissen offenbar Parallelen zu jenem Raubüberfall Anfang Dezember in Alberschwende auf. Damals haben ebenfalls zwei Rumänen einen 66-jährigen Landwirt bei einem Überfall schwer verletzt – mehr dazu in Brutaler Raubüberfall in Alberschwende geklärt (vorarlberg.ORF.at; 15.3.2019).

Polizei warnt

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut auf Einschleich- und Einbruchsdiebstähle durch bettelnde Personen hin. Immer wieder gelingt es Bettlern, im Zuge ihres Auftretens bei Wohnhäusern in unbeaufsichtigten Momenten Geld-, Schmuck- oder andere Wertgegenstände zu stehlen. Fallweise werden auch im Rahmen des Bettelns Raum- und Wohnverhältnisse für spätere Einbruchsdiebstähle oder gar für schwere Raubdelikte, wie jene Fälle in Alberschwede und kürzlich in Rankweil, ausgekundschaftet. Dieses Auskundschaften wird laut Polizei nicht nur beim Betteln an der Haustüre, sondern auch beim Anbieten von Dienstleistungen (Rasenmähen, Vorplatzreinigungen etc.) durchgeführt.

Die Polizei rät:
• Bettler sofort abzuweisen und grundsätzlich nicht ins Haus oder unbeaufsichtigt warten zu lassen
• Aufdringliche Bettler, die sich bereits im Haus befinden, unmissverständlich zum Verlassen des Hauses/Wohnung auffordern.
• Bargeld und andere Wertgegenstände nicht offensichtlich liegen lassen.
• Keine Dienstleistungen von fremden Personen, die vor der Haustüre ihre Arbeit anbieten, in Anspruch nehmen.
• Ein Auftreten von Bettlern an der Haustüre, aufdringliches oder gar aggressives Verhalten von Bettlern sofort der nächsten Polizeidienststelle melden.
• Bei verdächtigen Wahrnehmungen oder wenn sie gerade Opfer einer Straftat geworden sind, unverzüglich die Polizei über Notruf „133“ verständigen.