Martina Eisendle wusste schon Anfang Oktober, dass sie am Sonntag nicht in ihrer Heimatgemeinde sein wird und beantragte über das Internet eine Wahlkarte. Nach ihren Angaben wurde die Wahlkarte von der Gemeinde auch an den Postpartner übergeben – angekommen ist sie dennoch nicht. Eisendle fühlt sich um ihr Wahlrecht gebracht und nennt zwei weitere Fälle, die ihr bekannt seien.
Die Landwahlbehörde hat aufgrund dieser Fälle auch Kontakt mit der Post aufgenommen. Dort hieß es, man habe keine Rückstände und alle Postpartner seien daraufhin gewiesen worden, die Wahlkarten vorrangig zu behandeln, so Gernot Längle von der Landeswahlbehörde. Er versteht den Ärger der betroffen Bürger, weißt aber gleichzeitig darauf hin, dass beim Wählen mit einer Wahlkarte laut Verfassungsgerichthof jeder ein persönliches Restrisiko trage – wie etwa jenes, dass die Wahlkarte verloren geht oder die Zustellung eben nicht funktioniert.
„Keine Zeit“ ist kein Grund für Wahlkarte
In den sozialen Netzwerken sorgt zuletzt ein abgelehnter Antrag für eine Wahlkarte für Diskussionen. „Keine Zeit“ – so lautete die Begründung für den Antrag einer Wahlkarte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. „Spaßbegründungen“ seien nicht zulässig, sagte der Leiter der Wahlbehörde des Landes, Gernot Längle. Im Gesetz sei auch ausdrücklich beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Wahlkarte beantragt werden könne, etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Aufenthalt im Ausland.