Erster Prozesstag rund um Häusle-Müllskandal
Mathis Fotografie
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Chronik

Häusle-Prozess: Erste Entscheidung gefallen

Am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag die gerichtliche Aufarbeitung des Häusle-Müllskandals begonnen, der vor drei Jahren aufgeflogen ist. Zehn ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern wird vorgeworfen, gegen das Umweltgesetz verstoßen zu haben. 20 Verhandlungstage sind angesetzt. Eine erste Entscheidung fiel bereits am Nachmittag.

Das Gericht entschied, dass ein Baggerfahrer 3.000 Euro Bußgeld bezahlen muss, dafür aber nicht vorbestraft ist. In dem groß angelegten Prozess stehen nicht nur Manager und Geschäftsführer auf dem Prüfstand, sondern auch einfache Mitarbeiter. Der Baggerfahrer war angeklagt, weil er im Bereich des kleinen Wäldchens auf der Deponie in Lustenau Dutzende Tonnen Müll illegal vergraben hat.

Prozess um Häusle-Umweltskandal gestartet

Am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag die gerichtliche Aufarbeitung des Häusle-Müllskandals begonnen, der vor drei Jahren aufgeflogen ist. Zehn ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern wird vorgeworfen, gegen das Umweltgesetz verstoßen zu haben. 20 Verhandlungstage sind angesetzt.

„Sie hätten wissen müssen und haben das ja auch eingestanden, dass das Folgen für die Umwelt haben kann“, sagte der Richter. Tatsächlich habe die illegale Ablagerung zu messbaren negativen Auswirkungen auf Grundwasser und Erdreich geführt. „Ich hoffe, Sie haben etwas gelernt“, meinte der Richter zum Baggerfahrer. Der Angeklagte hat die angebotene Diversion angenommen, die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Zehn Häusle-Mitarbeiter vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft den zehn Häusle-Mitarbeitern vor, für die illegale Deponierung von insgesamt 15.000 Tonnen Müll verantwortlich zu sein. Auf diese Weise seien Plastikreste, kleine Batterien, aber auch Problemstoffe im Erdreich eingelagert worden. Beim zweiten Anklagepunkt geht es um Abgabenhinterziehung. Das Unternehmen habe sich durch die illegale Deponierung Altlastenbeiträge in der Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erspart. Der Tatzeitraum erstreckt sich vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2015. Hauptangeklagt sind zwei ehemalige Geschäftsführer.

Staatsanwältin: Unternehmen nicht kooperativ

In ihrem Eröffnungsplädoyer sagte die Staatsanwältin am Dienstag, die Ermittlungen hätten ein Ausmaß angenommen, wie es beim Auffliegen des Skandals vor drei Jahren nicht absehbar war. Die Behörden hätten fast 100 Zeugen einvernommen, darunter sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens.

Das Unternehmen selbst habe sich nicht kooperativ verhalten und wiederholt ohne Absprache Grabungen vorgenommen. Zu Beginn der Ermittlungen hätte ein Mitarbeiter des Landes entdeckt, wie man versucht hätte, illegale Abfälle zu beseitigen. Die Mitarbeiter seien laut der Staatsanwältin auch eingeschüchtert worden: Mitarbeiter, die mit den Behörden zusammengearbeitet haben, seien gekündigt worden.

Erstangeklagter weist Vorwürfe zurück

Der Erstangeklagte, ein ehemaliger Geschäftsführer, wies indes alle Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 11 Fällen für den illegalen Einbau von Müll und für Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe verantwortlich zu sein. Der Verteidiger des Erstangeklagten warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt von den illegalen Vorgängen gewusst. Ein Verteidiger sagte, sein Mandant sei erst nach einer Intervention aus Wien angeklagt worden.

Allein für die Befragung der Angeklagten sind elf Tage angesetzt. Danach sollen rund 20 Zeugen zu den Vorgängen auf dem Häusle-Areal befragt werden.

15.000 Tonnen illegaler Müll

Im Frühling 2016 wurden auf dem Firmengelände des Abfallentsorgers Häusle in Lustenau illegale Mülldeponien entdeckt. Die Menge belief sich laut einem Bericht des Landes auf 15.000 Tonnen – mehr dazu in Sanierung des Häusle-Areals abgeschlossen.