Der Bund will sich das Geld in jenen 14 Wahlbezirken holen, in denen es zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung gekommen ist. Grundsätzlich ist die Rückforderung von Geld durch den Bund kein ungewöhnlicher Vorgang. Dieses Mal sind es jedoch nicht die Wahlbezirke bzw. Bezirkshauptmannschaften, die nach dem Organ-Haftpflichtgesetz Schadenersatz leisten sollen – sondern die behördlich und organisatorisch Verantwortlichen persönlich.
36.000 Euro pro Person
So ist in Vorarlberg nicht nur der damalige Leiter des Wahlbezirks Bregenz von der Finanzprokuratur zur Zahlung von 36.000 Euro aufgefordert worden, sondern auch der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech. Zech ärgert sich: Es sei nachweislich zu keiner Manipulation des Wahlergebnisses gekommen. Und nur, weil der Bund damals Termindruck gemacht habe, seien die Kuverts etwas früher geöffnet worden – ein rein technischer Vorgang.
Für Zech sind die persönlichen Schadenersatzforderungen jedenfalls unverständlich. Für weitere 16 Wahlleiter und Bezirkshauptleute in den anderen betroffenen Sprengeln übrigens auch. Laut Zech haben alle beschlossen, die jeweils 36.000 Euro nicht zu bezahlen. Der Bund hat bereits Klage eingebracht.
Zwei Bregenzer Wahlhelfer vor Gericht
Am Montag mussten sich in der Causa zwei Bregenzer Wahlhelfer vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: Amtsanmaßung und falsche Beurkundung – mehr dazu in Zwei Bregenzer Wahlhelfer vor Gericht.