Zwei Wahlhelfer vor Gericht – zu sehen sind Beine und Oberkörper
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Chronik

Wahlhelfer freigesprochen

Der Prozess gegen zwei Wahlhelfer aus dem Bezirk Bregenz wegen angeblicher Fehler bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 vor dem Landesgericht Feldkirch endete mit Freisprüchen. Der Richter kritisierte vielmehr, dass die beiden deswegen überhaupt vor Gericht gezerrt wurden.

Richter Martin Mitteregger fand letztlich klare Worte: „Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten keine Fehler zu verantworten haben“, stellte er fest. Er finde es bedenklich, dass Mitarbeiter, die sich jahrelang in den Dienst des Staates stellten, wegen derartigen Bagatellen angeklagt werden. Der Gesetzgeber habe Wahlhelfer und Zuständige mit einer unlösbaren Situation allein gelassen. Zudem hätten die beiden drei Jahre auf das Verfahren warten müssen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Wahlhelfer vor Gericht

Am Montag standen zwei Bregenzer wegen der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl vor Gericht. Die zwei Wahlhelfer haben Wahlkarten zu früh geöffnet.

Amtsanmaßung und falsche Beurkundung

Amtsanmaßung und falsche Beurkundung hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Wahlhelfern vorgeworfen. Die beiden Männer hatten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt.

Marcus Schmitt von der Korruptionsstaatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten am Montag vor, unmittelbar für die Wahlaufhebung mitverantwortlich gewesen zu sein. Unter anderem warf er dem Erstangeklagten vor, 1.500 Wahlkuverts „zu früh aufgeschlitzt“ zu haben, obwohl er dazu laut Gesetz und Verfassungsgerichtshofurteil nicht befugt gewesen ist.

Verteidiger: Rechtsstaatlich bedenklich

Verteidiger Philipp Längle widersprach vehement: Das Aufschlitzen sei erlaubt gewesen. Im Gesetz sei nur vom „Öffnen und Herausnehmen“ der Stimmkuverts die Rede. Zudem habe der Verfassungsgerichtshof erst im November, also nach der Wahl, über das „Aufschlitzen“ entschieden. Längles Auffasssung zufolge gebe es Lücken im Gesetz und es sei rechtsstaatlich bedenklich, wenn zwei Menschen für diese Lücken büßen müssten.

Gerichtssaal mit Richter, Staatsanwalt und Verteidiger
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Prozessauftakt am Landesgericht in Feldkirch

Dem Zweitangeklagten warf der Staatsanwalt vor, als Wahlleiter ein vorgefasstes Protokoll unterzeichnet zu haben, dass alles ordnungsgemäß vonstatten gegangen ist, dass das Endergebnis der Wahl richtig dokumentiert wurde und dass die Wahlkarten nicht vorzeitig geöffnet wurden. Beide Handlungen der zwei Angeklagten, so der Staatsanwalt, hätten dazu beigetragen, dass die Bundespräsidentenwahl aufgehoben werden musste.