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Hypo Vorarlberg
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Wirtschaft

Panama-Papers: Hypo blitzt mit Beschwerde ab

Drei Jahre nach Auffliegen des Skandals um die Panama-Papers muss sich die Hypo Vorarlberg weiter mit den Folgen beschäftigen. In den brisanten Unterlagen wurde ja auch die Hypo mit diversen Geschäftsbeziehungen aufgeführt. Wie die Wirtschaftspresseagentur berichtet, ist die Bank jetzt mit einer Beschwerde gegen eine Geldstrafe abgeblitzt.

Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht muss die Hypo Vorarlberg eine Strafe von 414.000 Euro bezahlen. Denn die Bank habe die Identität von Hochrisikokunden mangelhaft überprüft und in einem Fall keine Verdachtsmeldung gemacht. Der Hypo-Vorstand hatte stets betont, dass die kritisierten Geschäfte dem Gesetz entsprochen hätten – mehr dazu in Panama-Papers: 414.000 Euro Strafe für Hypo Vorarlberg.

Panama-Papers
Im Frühjahr 2016 hatte ein internationales Mediennetzwerk, darunter der ORF und der „Falter“ aus Österreich, mit den Panama-Papers Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt. Weltweit waren dadurch Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck geraten.

Auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt, stellte die Untersuchungen aber ein. Innerhalb der Hypo Vorarlberg hatte die Causa Konsequenzen: Vorstandschef Michael Grahammer trat zurück – mehr dazu in Hypo Vorarlberg-Chef tritt zurück. Ihm folgte Anfang 2017 Michel Haller nach. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kündigte als Eigentümervertreter der Bank an, die Hypo Vorarlberg werde sich aus allen Offshore-Geschäften zurückziehen. Mehrere Monate tagte ein Untersuchungsausschuss im Vorarlberger Landtag. Auf einen gemeinsamen Schlussbericht konnten sich die Parteien aber nicht einigen.

Symbolbild Panama Papers mit US Dollar Scheinen
Pixabay/Gerd Altmann
Die Panama Papers enthüllten, wie Vermögen vor den Steuerbehörden versteckt wird.

Hypo will Entscheidung anfechten

Eine Beschwerde der Hypo gegen die Strafe der Finanzmarktaufsicht wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Wien abgewiesen, die Revision ist für nicht zulässig erklärt worden. Der Vorstand Hypo verfolgt seine bisherige Strategie ungeachtet dessen weiter. In einer Stellungnahme heißt es, man werde in dieser Sache alle rechtlichen Schritte machen und das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof anfechten.