Zahlreiche Euro-Scheine
moerschy/Pixabay
moerschy/Pixabay
Politik

Equal Pension Day: Vorarlberg Schlusslicht

In keinem Bundesland klafft die Pensionsschere zwischen Männern und Frauen so weit auseinander wie in Vorarlberg. Ein Lösungsansatz wäre Pensionssplitting, aber nur wenige Paare machen davon Gebrauch.

Der Equal Pension Day markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. Dieser Tag fällt 2019 österreichweit auf den 29. Juli – in Vorarlberg ist er schon am 6. Juli.

Der durchschnittliche Rückstand – das sogenannte Gender Pension Gap – beträgt bei den 2017 neu zuerkannten Alterspensionen von Frauen 43 Prozent zu den Männerpensionen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Frauen haben im Schnitt zehn Beitragsjahre weniger als Männer, größtenteils verursacht durch betreuungsbedingte Erwerbsunterbrechungen. Das durchschnittliche Antrittsalter zur Alterspension unterscheidet sich nur um rund drei Jahre.

Das österreichische Sozialversicherungssystem bestraft jedes fehlende Jahr: Bei den 2017 neuzuerkannten Alterspensionen erreichten nur zwei Prozent der Frauen, aber auch nicht mehr als 52 Prozent der Männer jene 45 Versicherungsjahre, die 80 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens als Pension garantieren.

Senioren mit Rollator gehen spazieren im Herbst
©Peter Atkins – stock.adobe.com
Frauen sind im Pensionsalter schlechter gestellt

Pensionsunterschiede sind „dramatisch“

Dazu kommt die Lohnschere: Frauen verdienen in Österreich in Vollzeit für die gleiche Tätigkeit 22,2 Prozent weniger als Männer in derselben Position, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,7 Prozent liegt. Frauen arbeiten zudem oft in sogenannten Frauenbranchen, die wesentlich schlechter bezahlt sind als Branchen, in denen vorwiegend Männer arbeiten. Auch das trägt zur Lohndifferenz bei.

Pensionsschere zwischen Frauen und Männern

Am 29. Juli ist in Österreich der Equal Pension Day. An diesem Tag haben Männer in Österreich schon so viel Pension erhalten, wie Frauen sie bis Jahresende bekommen werden.

Frauenministerin Ines Stilling bezeichnet die hohen Pensionsunterschiede als „dramatisch“. Sie verweist auf das noch unter Türkis-Blau gestartete und EU-kofinanzierte Projekt „Trapez – transparente Pensionszukunft“, das dazu beitragen soll, Frauen künftig besser vor Altersarmut zu schützen. Die Gewerkschaft GPA-djp spricht sich für ein Maßnahmenpaket aus, das flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung ebenso beinhaltet wie die Pflegefinanzierung, den Arbeitsplatzausbau und volle Lohntransparenz.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker bei einer Rede im Nationalrat
NEOS
Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker

Pensionssplitting als Lösung?

Auch Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker von NEOS kritisiert, dass Frauen in Vorarlberg österreichweit die niedrigsten Pensionen beziehen. Automatisches Pensionssplitting und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wären erste Schritte für eine bessere Absicherung im Alter, so Loacker. Beim Pensionssplitting überträgt ein Elternteil Anteile der persönlichen Kontogutschrift auf den anderen Elternteil.

NEOS-Frauensprecherin Doris Hager-Hämmerle kritisiert, dass Frauen beim derzeitigen Modell „Bittstellerinnen“ seien, weil sie immer auf die Zustimmung des Partners angewiesen sind. Die Möglichkeit des Pensionssplittings nutzen in Vorarlberg auch erst 1.500 Paare. Die durchschnittliche Pensionshöhe von Frauen beträgt in Vorarlberg derzeit im Schnitt 995 Euro.

Expertin für verpflichtende Aufteilung

Frauenrechtsexpertin Katja Matt trat am Montag im „Vorarlberg heute“-Studiogespräch ebenfalls für eine gesetzlich verpflichtende Aufteilung nach deutschem Vorbild ein. „Dann gäbe es keine Diskussion, auch keine Bittsteller-Situation. Und den Frauen wäre, wenn sie auf ihr Pensionskonto schauen, ein Schock erspart.“ Problematisch sei, dass es am Anfang der Ehe, am Standesamt, keine Information zum Thema Pensionssplitting gebe.

Gespräch mit Frauenrechtsexpertin Katja Matt

Wie es zum Equal Pension Gap kommen konnte und wie Frauen gegensteuern können, erörtert Frauenrechtsexpertin Katja Matt.

Der Antrag kann übrigens von beiden Ehegatten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt eingereicht werden.