Die Rechtslage bei E-Kleintretrollern in Österreich ist seit 1. Juni 2019 österreichweit einheitlich. Es gelten im Wesentlichen die Bestimmungen, die auch für das Radfahren gelten, wenn der E-Kleintretroller eine höchstzulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweist.
Ab zwölf Jahren darf ein E-Scooter gefahren werden, außer es wurde in der Volksschule der Fahrradführerschein gemacht, dann dürfen Kinder schon ab neun Jahren damit fahren. Gefahren werden darf – wie auch mit dem Fahrrad – nicht auf Gehsteigen, Gehwegen oder in Fußgängerzonen.
Helmpflicht-Regelung
Immer mehr verschiedene Fahrzeuge treffen im Straßenverkehr aufeinander, das sei auch gefährlich, sagt Mario Amann von „Sicheres Vorarlberg“. Vor allem die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der verschiedenen Fahrzeuge können zum Problem werden. Amann wünscht sich eine klare Regelung der Helmpflicht beim Verleih von E-Scootern. Derzeit gilt – so wie auch beim Fahrrad – eine Helmpflicht bis zum Alter von zwölf Jahren.
Amann über Gefahren von E-Scootern
Seit 1. Juni gilt für E-Scooter die Straßenverkehrsordnung wie für E-Bikes. Mario Amann, Geschäftsführer von „Sicheres Vorarlberg“, weist auf mögliche Gefahren mit dem Elektroroller hin.
„Rollmi“ startet in Dornbirn
Das Vorarlberger Startup „Holmi“ stellt mit dem neuen Angebot „Rollmi“ jetzt auch E-Scooter im Raum Dornbirn bereit. Die Elektro-Roller können mit der „Holmi“-App, mit der bereits Taxifahrten gebucht werden können, ausgeliehen werden – mehr dazu in „Rollmi“ startet in Dornbirn
E-Scooter kommen nach Vorarlberg
Die E-Scooter verbreiten sich über ganz Österreich, in Vorarlberg ist das Angebot noch bescheiden. Seit vergangener Woche stehen 20 Leih-Scooter in Dornbirn zur Verfügung.