ÖVP und FPÖ haben ein Gewaltschutzpaket vorgelegt, dass einen umstrittenen Passus enthält. Demnach sollen Psychotherapeuten künftig die Behörden verständigen müssen, wenn jugendliche Klienten berichten, dass sie Opfer von Gewalttaten geworden sind. Türkis-blau ist vorerst Geschichte; aber noch immer wollen ÖVP und FPÖ dieses Gewaltschutzpaket durchs Parlament bringen.
Änderungen im Psychotherapie-Gesetz
ÖVP und FPÖ haben ein Gewaltschutzpaket vorgelegt, das einen umstrittenen Passus enthält. Experten warnen davor, das so umzusetzen.
Große Front der Kritiker
Mittlerweile gibt es mehr als 50 Stellungnahmen von Facheinrichtungen, die diese Auskunftspflicht für Psychotherapeuten ablehnen. Die außerordentliche Verschwiegenheitspflicht sei ein Grundpfeiler in der Arbeit der Psychotherapeuten, sagt Michael Kögler, Obmann des Landesverbandes für Psychotherapie. Die Patienten müssen darauf vertrauen können, dass alles was sie in der Therapie sagen, auch vertraulich behandelt wird, sagt Kögler.
Dass der Fall dann nicht mehr vom Therapeuten bearbeitet wird, sondern von den Behörden, nützt dem jungen Menschen kaum, sagt auch Marco Deflorian, Sozialpädagoge bei Pro Mente Vorarlberg. „Kein Kind will, dass jemand aus dem Familienkreis ins Gefängnis kommt“. Die Jugendlichen suchen in der Psychotherapie Hilfe für sich selbst, das andere müssen schon die Behörden machen.