Die Bundes-ÖVP schlägt ein Modell nach Schweizer Vorbild mit einer Teiltauglichkeit vor. Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst. Für alle anderen soll es eine „Aufgabe“ geben.
Zwei Tauglichkeitsstufen
Geht es nach der Volkspartei, soll es in Zukunft zwei Tauglichkeitsstufen geben: „Volltauglich“ heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer oder beim Zivildienst. „Teiltauglich“ bedeutet eine Verwendung im Büro, in der Küche oder in einer anderen individuell passenden Tätigkeit.
Für eine rasche Diskussion
Man brauche sowohl genügend Grundwehrdiener für den Katastrophenfall als auch genügend Zivildiener in den sozialen Diensten, so Köhlmeier. Deshalb sei eine Reform der Tauglichkeitskriterien angebracht.
Es müsse sichergestellt werden, dass die Jugendlichen gleich behandelt werden. Jemand, der für das Bundesheer nicht tauglich ist, könne sehr wohl eine wichtige Unterstützung in einem Pflegeheim sein. Eine Änderung sei nicht sofort nötig, müsse aber jetzt diskutiert werden.