Absurde Situation bei Mangelberufen
Wie die „Neue“ am Sonntag berichtet, darf ein in Sulzberg wohnhafter Asylwerber nicht als Rezeptionist in einer Jugendherberge arbeiten. Und das obwohl der Job in Vorarlberg als Mangelberuf gilt.
Der Fall, den „die Neue“ am Sonntag berichtet hat, macht eine absurde Situation deutlich. Denn der formelle Firmensitz in der Steiermark würde damit über den tatsächlichen Bedarf in Vorarlberg gestellt. Der müsse Priorität haben, sagt AMS-Geschäftsführer Bernhard Bereuter: „Das heißt, auch wenn eine Zentrale in einem anderen Bundesland liegt, aber der Arbeitsort in Vorarlberg, muss man meiner Meinung nach die hiesige Mangelberufsliste für die Beurteilung heranziehen“.
Entscheidend ist, wo der Mangel herrscht
Nich nur das AMS, auch die Wirtschaftskammer hält die Situation für absurd, erklärt Direktor Christoph Jenny: „Aus meiner Sicht macht eine Regionalisierung der Mangelberufsliste nur dann Sinn, wenn damit regionale Arbeitsmärkte abgebildet werden.“ Maßgeblich müsse also der Ort sein, an dem die Beschäftigung tatsächlich stattfindet und nicht, wo der Unternehmenssitz der Zentrale liege, so Jenny.
Regionalisierung erst seit 2019
Heuer hatte man erstmals die Mangelberufe auf die jeweiligen Bundesländer abgestimmt und regionalisiert. Bis letztes Jahr gab es noch eine österreichweite Liste. Ein Umstand, der nun dazu führt, dass es diesen außergewöhnlichen Problemfall überhaupt erst gibt.
Falls notwendig über das Ministerium
AMS-Geschäftsführer Bereuter ist aber zuversichtlich und hält das neue System grundsätzlich für gut, weil vor allem die westlichen Bundesländer einen deutlich höheren Bedarf an Fachkräften im Gastgewerbe hätten, als die östlichen Bundesländer. Der konkrete Fall werde sicher geklärt, entweder beim AMS oder, falls notwendig, auch direkt mit dem Ministerium, so Bereuter.
Rechtsmittel einlegen
Auch Wirtschaftskammerdirektor Jenny glaubt noch an eine Lösung – auf dem Rechtsweg: „Wir leben in Österreich in einem Rechtsstaat, es gibt die Möglichkeit, gegen jede Entscheidung Rechtsmittel einzulegen und ich bin nicht überzeugt, dass die vorliegende Entscheidung halten wird.“ Der Fall scheint jetzt Anlass zu sein, an einem nicht vollständig durchdachten System noch zu feilen.