EIne Justitia-Waage Skulptur vor dem Landesgericht Feldkirch
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Chronik

21 Monate Haft für Vergewaltigung

Es hätte eine große Party im Nobelskiort Lech werden sollen – mit Skilauf, Sonnenterrasse und Sex. Geendet haben diese Pläne zweier Unternehmer aus Wien und Oberösterreich aber damit, dass der Oberösterreicher am Mittwoch wegen der Vergewaltigung einer wehrlosen Frau zu einer teilbedingten Haft von 21 Monaten verurteilt wurde.

Der Anwalt des 56-jährigen Geschäftsmannes versuchte, noch einmal alles in die Waagschale zu werfen. Sein Mandant sei unschuldig, die Anklage beruhe lediglich auf Aussagen einer Russin, die die Nacht mit Alkoholkonsum, Drogen und Männern verbracht habe.

Gericht: Opfer hat Angeklagten zurückgewiesen

Der Schöffensenat schenkte jedoch den Angaben des Opfers, einer 36-jährigen Frau, Glauben. Sie war als Bekannte des befreundeten Geschäftsmanns mit nach Lech gereist. Der Angeklagte habe sich Sex mit der Frau erhofft, doch als diese seine Avancen mehrfach abwies, habe er den Zustand der 36-Jährigen – sie war, durch Kokain und Alkohol beeinträchtigt, halbnackt auf der Couch im Hotelzimmer des Angeklagten eingeschlafen – ausgenützt und sie missbraucht.

Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung – der Mann soll die Frau auf der Fahrt nach Lech mehrfach unsittlich berührt haben – wurde der Angeklagte mangels nachweisbaren Tatvorsatzes freigesprochen.

5.000 Euro Teilschmerzengeld

Das Gericht verurteilte den unbescholtenen Oberösterreicher zu einer Haftstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Drei Monate Haft seien wegen Verfahrensverzögerung abgezogen worden, da das mutmaßliche Opfer lange nicht zum psychiatrischen Gutachten erschien, so der Richter. Zudem muss der Angeklagte der Frau 5.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.