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pixabay/martaposemuckel
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politik

Obergrenze bei Wahlkampfkosten kommt

Im Vorarlberger Landtag soll kommende Woche eine Obergrenze für Wahlkampfkosten und Parteienspenden beschlossen werden. Darauf haben sich die Oppositionsparteien und die Grünen geeinigt, wie sie am Mittwoch nach dem Rechtsausschuss bekannt gegeben haben. Die Volkspartei lässt der Vier-Parteien-Antrag schäumen.

Die ÖVP wollte die bundesweite Diskussion über Parteien- und Wahlkampffinanzierung in Vorarlberg frühestens nach der Landtagswahl im Oktober führen. Nun wird sie jedoch von anderen Landtagsparteien noch vor der Sommerpause dazu gezwungen. Neben der Opposition – bestehend aus FPÖ, SPÖ und NEOS – macht auch der grüne Regierungspartner der Volkspartei einen Strich durch die Rechnung.

Wahlkampf: Höchstens zwei Euro pro Wahlberechtigten

In der Landtagssitzung nächsten Mittwoch wollen Grüne und die Opposition mit ihrer gemeinsamen Stimmenmehrheit eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten beschließen: je Partei maximal zwei Euro pro wahlberechtigter Person. Nach aktuellem Stand sind das nur noch knapp 550.000 Euro.

Obergrenze bei Wahlkampfkosten kommt

Im Vorarlberger Landtag soll kommende Woche eine Obergrenze für Wahlkampfkosten und Parteienspenden beschlossen werden. Darauf haben sich die Oppositionsparteien und die Grünen geeinigt.

Für die ÖVP wäre das besonders schmerzlich, denn sie hat nach eigenen Angaben für die vergangene Landtagswahl allein in den letzten vier Wochen der heißen Wahlkampfphase rund 800.000 Euro ausgegeben. Für NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht ist die Beschränkung ein wichtiger Schritt. „Bis jetzt war es so, dass wir in Vorarlberg überhaupt keine Wahlkampfkostenobergrenze hatten. Jetzt ist endlich der Schritt gelungen. Das ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wesentlich“, so Scheffknecht.

Spenden: Maximal 10.000 Euro pro Person und Jahr

Auch die Spenden an Parteien, Vorfeldorganisationen, parteinahe Vereine und Bünde sollen begrenzt werden – und zwar auf maximal 10.000 Euro pro Spender und Jahr. Was laut SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch längst überfällig ist: „Man hat ja gesehen, was der Altbundeskanzler Kurz gemacht hat. Da sind Spenden geflossen in Höhen, die wirklich phänomenal sind. Und für mich geht das nicht, das ist gekaufte Politik“.

Überprüft werden sollen die Finanzflüsse der Fraktionen durch verpflichtende und transparente Rechenschaftsberichte der Parteien selbst sowie erstmalig auch durch eine unabhängige Kontrollinstanz. Und bei Verstößen soll es auch schmerzliche Sanktionen geben, wie FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer erklärt. „Das ist kein zahnloser Tiger. Es muss nämlich bei jenem Betrag, der die Obergrenze überschreitet das dreifache an Strafe bezahlt werden“, sagt Allgäuer. Dazu komme, dass der Rechnungshof die Parteispenden genau kontrolliere.

Belastungsprobe für schwarz-grüne Koalition

Dass die Grünen so knapp vor der Landtagswahl mit der Opposition im selben Boot sitzen, verwundert ein wenig. Schließlich hat die ÖVP ihrem Regierungspartner bereits wegen der ablehnenden Haltung in Sachen Straßenbau die koalitionäre Rute ins Fenster gestellt – mehr dazu in Straßenbau als Gretchenfrage für Koalition.

Der geschäftsführenden grünen Klubobfrau Nina Tomaselli ist das jedoch ziemlich gleichgültig: „Unser Demokratieverständnis geht dahin, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, dass die Parteien ihre Finanzen offenlegen, dass die Parteien nicht so verschwenderisch mit dem öffentlichen Geld umgehen.“ Das sei immer schon die Position der Grünen gewesen, so Tomaselli, und man wolle sich auch nicht verbiegen lassen.

ÖVP spricht von „indiskutable Vorgehensweise“

Maximal verärgert vom Vier-Parteien-Antrag zeigt sich ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. „Offenkundig ist es ein ganz schlechter Stil, dass man in Fragen, die alle Parteien direkt betreffen, die größte Fraktion im Vorarlberger Landtag bewusst nicht einbindet. Gerade vom Regierungspartner hätte ich mir eine andere Vorgehensweise erwartet. Aber offenkundig haben die Grünen den Wahlkampf bereits eröffnet", so Frühstück. Für die Zusammenarbeit zwischen Volkspartei und Grünen sei diese Entscheidung eine schwere Belastung.

Sollten die neuen Regeln nicht rechtzeitig vor der Wahl zum Gesetz werden, so verpflichtet der Antrag alle Landtagsparteien, sich dennoch daran zu halten.