Chronik

OLG bestätigt Postgewerkschafter Mähr

Postgewerkschafter Franz Mähr ist vor etwa zwei Jahren von seinem Unternehmen geklagt worden, weil er eine Teamleiterin zu hart kritisiert und damit gemobbt haben soll. Nach dem Arbeitsgericht in Feldkirch hat jetzt auch das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) für Mähr entschieden.

Der sozialdemokratische Postgewerkschafter Franz Mähr zeigt sich über die Entscheidung des OLG erfreut. Er sei sich immer sicher gewesen, dass er in seiner Arbeit richtig handle. Der Postvorstand hatte ihn geklagt, weil er einer Teamleiterin in Bludenz in einem offenen Mail wörtlich Führungsschwäche und Unfähigkeit vorgeworfen hatte.

Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichtes wird Mähr voll bestätigt. Damit sei einmal mehr eine Zeit der Ungewissheit beendet, sagt Mähr. „Solche Dinge machen mich nur umso stärker“, so Mähr. Er wisse, dass er auf dem richtigen Weg sei.

Doshi: „Konstruierte Vorwürfe“

Nach Angaben von Rechtsvertreter Sanjay Doshi wird in der Entscheidung betont, dass ein Personalvertreter auch eine schärfere Ausdrucksweise wählen dürfe und sogar müsse, um seine Ziele überhaupt erreichen zu können. Die Klage der Post habe von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, sagt Doshi: „Das waren aus meiner Sicht konstruierte Vorwürfe und das hat das Oberlandesgericht Innsbruck im Endeffekt genauso gesehen.“

Auer spricht von Zermürbungstaktik

Arbeiterkammervizepräsidentin Manuela Auer sagt, es gebe trotz der Stärkung Mährs durch das Gericht Schikanen gegen ihn. So bekomme Mähr – im Unterschied zu allen anderen Post-Bediensteten – seit dem Jahr 2017 keine Unternehmensbeteiligung in der Höhe von rund 900 Euro. „Und das zweite ist: Franz Mähr darf nicht mehr an alle MitarbeiterInnen oder auch an alle PersonalvertreterInnen ein Mail gleichzeitig schicken. Er darf maximal fünf Mails gleichzeitig versenden.“

Auer spricht von einer offensichtlichen Zermürbungstaktik, und das, obwohl Mähr erst im Herbst die Wahl zum Personalvertreter klar gewonnen habe.