Betagte Frau von hinten im Krankenhaus-Mantel mit einer Pflegerin
ORF.at/Birgit Hajek
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Chronik

Pflegeregress-Verbot ausgeweitet

Das Verbot des Pflegeregresses muss auch für Menschen in betreuten Wohngemeinschaften gelten, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) begrüßen die Entscheidung.

Kein Zugriff auf das Vermögen Pflegebedürftiger – auch dann nicht, wenn sie nicht im Pflegeheim sind, sondern in einer betreuten Wohngemeinschaft: Damit habe der Verwaltungsgerichtshof Rechtssicherheit geschaffen, sagt Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Er hätte sich gewünscht, dass die Landesregierung schon früher tätig geworden wäre.

Wiesflecker sieht bessere Ausgangslage für Länder

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) freut sich ebenfalls über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: Bisher habe der Bund den Ländern die Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht zur Gänze refundieren wollen. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes könnten die Länder den Bund laut Wiesflecker eher dazu überreden, die Kosten vollständig zu übernehmen.

Damit, so Wiesflecker, gebe es jetzt wieder ein attraktives Angebot für Pflegebedürftige, die nicht mehr zuhause bleiben können, aber die intensive Pflege eines Pflegeheimes nicht brauchen. In Einzelfällen ist es laut Wiesflecker sogar schon gelungen, Menschen, die zunächst in einem Pflegeheim waren, doch wieder in einer betreuten Wohngemeinschaft unterzubringen. Das sei für alle die kostengünstigere Lösung. Insgesamt gebe es in Vorarlberg 150 derartige Plätze in 13 Einrichtungen.