Wahlkuvert, das in Wahlurne geworfen wird
ORF.at/Roland Winkler
ORF.at/Roland Winkler
CHRONIK

Strafantrag wegen Wahlfehlern

Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft hat nach den Schlampereien bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 beim Landesgericht Feldkirch jetzt einen Strafantrag gegen zwei Beschuldigte eingebracht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Der Erstbeschuldigte ist kein Mitglied der Wahlbehörde, er soll laut Staatsanwaltschaft aber dennoch Anweisungen erteilt haben, die er nur kraft eines öffentlichen Amtes hätte erteilen dürfen – konkret soll er Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angewiesen haben, die Wahlkarten nicht – wie gesetzlich vorgesehen – erst ab 9.00 Uhr, sondern bereits eine Stunde zuvor ab 8.00 Uhr aufzuschlitzen. Der Beschuldigte wird der Amtsanmaßung angeklagt.

Vorwurf: Falsche Zeitangabe bestätigt

Die Anklage gegen den Zweitbeschuldigten lautet auf falsche Beurkundung und Beglaubigung. Er soll als Mitglied der Wahlbehörde fälschlich bestätigt haben, dass alle in der offiziellen Niederschrift angeführten Personen auch tatsächlich erst ab 09.00 Uhr die Briefwahlkarten geöffnet, ausgezählt und ausgewertet haben – was laut Anklagebehörde aber nicht stimmt.

Ermittlungen gegen zwölf Verdächtige

Insgesamt hat die Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen 12 Verdächtige aus dem Wahlsprengel Bregenz ermittelt. Dann sind Vorhabensberichte seit mehr als einem Jahr von Ober-Staatsanwaltschaft und Justizministerium geprüft worden, von dort wieder zurück gegangen. Und in einigen Fällen ist dort anders entschieden worden.

Zehn Verfahren eingestellt

So sind die Verfahren gegen drei Hilfspersonen wegen Amtsanmaßung, wie ursprünglich vorgesehen, eingestellt worden. Gegen sieben weitere beschuldigte Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer hingegen sind die Verfahren wegen falscher Beurkundung auf Weisung von oben eingestellt worden, wie René Ruprecht, Sprecher der Korruptions-Staatsanwaltschaft, dem ORF bestätigt.