Tatort Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
APA/MAURICE SHOUROT
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Chronik

BH-Bluttat: „Verdächtiger zurechnungsfähig“

Im Fall des 34-Jährigen, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, liegt laut „Neuer Vorarlberger Tageszeitung“ das psychiatrische Gutachten vor. Er soll zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein.

Der Tatverdächtige soll am 6. Februar 2019 in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn den Leiter der Sozialabteilung erstochen haben. Zum Tatzeitpunkt sei der 34-Jährige zurechnungsfähig gewesen, zitierte die Zeitung Sachverständigen Reinhard Haller. Er hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft das psychiatrische Gutachten erstellt.

Der Mann sei psychisch nicht krank, sondern schuldfähig. Er habe gewusst, was er getan habe. Da die Verteidiger weitere Beweisanträge gestellt haben, gibt es noch keine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte, dass das psychiatrische Gutachten und der polizeiliche Abschlussbericht vorliegen.

Der 34-Jährige sitzt weiter in Innsbruck in Untersuchungshaft, wohin er laut Behörden aus Sicherheitsgründen verlegt wurde. Sein Bemühen um eine Rückverlegung nach Feldkirch war bisher nicht erfolgreich.

Abschiebung vor zehn Jahren

Im Akt zur tödlichen Messerattacke in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zeigt sich die kriminelle Vergangenheit des Tatverdächtigen. Seine Angaben lassen auch einen Racheakt vermuten. Der Beamte war vor zehn Jahren für die Abschiebung des Beschuldigten verantwortlich – mehr dazu in War tödliche Messerattacke ein Racheakt? (vorarlberg.ORF.at, 28.3.2019).