Zaun
Harald Rümmele
Harald Rümmele
Chronik

Die Gartenhecke – was erlaubt ist

Je dichter die Menschen im Siedlungsgebiet zusammenleben, desto eher schützen sie ihren Garten durch Hecken. Wie nah darf eine Hecke eigentlich an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden? Diese Frage beantwortet der ORF Radio Vorarlberg-Gartenexperte Harald Rammel.

In Vorarlberg darf man Gehölze bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze pflanzen. Der Nachbar hat jedoch das Recht, alle zu ihm hinüberwachsende Äste und Wurzeln fachgerecht zu entfernen oder das zu veranlassen. Allerdings muss er selbst für die Kosten und auch für die sachgerechte Entsorgung aufkommen. Er darf auch die zu ihm überhängenden Früchte nutzen, sagt Gartenexperte Harald Rammel.

Entsteht dem Nachbarn aber durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden, oder droht ein solcher offenbar, hat der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen.

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Gartenhecke
Harald Rammel
grüner Rasen
Harald Rammel
Gartenzaun
Harald Rammel
Zaun
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Wenn die Pflanzung dem Nachbarn übermäßig Licht und Luft nimmt, kann der Nachbar die Pflanzung durch eine Unterlassungsklage verhindern. In diesem Fall wird eine Schlichtungsstelle betraut, die sich den Fall ansieht. Eventuell auch unter Zuhilfenahme von Sachverständigen. Es wird dann je nach Grundstücksgröße, Abstand zum Gebäude, Höhe der Pflanzen und Umfang der Beeinträchtigung entschieden, was zumutbar ist oder eben nicht.

Experte sieht Schweiz als Vorbild

Eine vernünftige Regelung gebe es in der Schweiz zu diesem Thema, sagt der Gartenexperte. Sie besagt sinngemäß, dass der Abstand der Heckenpflanze zur Grundstücksgrenze die Hälfte der gewünschten Höhe betragen sollte. Bei einer zwei Meter hohen Hecke bleibt man dann ein Meter von der Grenze entfernt. Damit können Arbeiten an der Hecke noch auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werde. Diese Regelung habe jedoch bei uns keine Gesetzeskraft.

Pflanzt man die Hecke im beidseitigen Einvernehmen direkt auf die Grundstücksgrenze, dürfen Veränderungen wie starker Rückschnitt bzw. das Entfernen auch nur im beidseitigem Einvernehmen der Nachbarn durchgeführt werden.

Mauern und Zäune sind Bauvorhaben

Zäune und Mauern sind Bauvorhaben, deren Errichtung beim Bauamt der Gemeinde anzuzeigen sind. Am Bauamt erfährt man auch, ob es regionale Bestimmungen bezüglich des Ortbildes gibt. Allgemein gilt, dass Zäune und Mauern, wenn sie niedriger als 1,80 Meter sind, (gemessen vom Nachbarsgrundstück aus), bis an die Grundstücksgrenze heranreichen dürfen.