Eingang zum Wahlokal in Matrei am Brenner
APA/EXPA/Jakob Gruber
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Politik

Häufig gestellte Fragen nach der Wahl

Die Nationalratswahl ist geschlagen – aber wie geht es jetzt weiter? Wer zählt die Stimmen aus? Und wo erfahre ich die Ergebnisse? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Zeit nach der Wahl.

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabeisein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), Hilfsorgane, Vertrauenspersonen und Wahlzeugen der Parteien – sowie allfällige Wahlbeobachter von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Um 17.00 Uhr, wenn die letzten Wahllokale geschlossen haben. Viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum schließen zwar schon früher, aber auch deren Ergebnisse dürfen erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der Verfassungsgerichtshof ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Was ist der Unterschied zwischen „Trend“ und „Hochrechnung“?

Für einen „Trend“ werden alle bis dahin ausgezählten Sprengel/Gemeinden/Bezirke/Wahlkreise/Länder zusammengezählt. Liegen noch nicht sehr viele Ergebnisse (und anfangs vor allem von kleinen Gemeinden) vor, kann man daraus kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. In Hochrechnungen wird genau dies versucht – indem mittels komplexer Modelle aus der Entwicklung in ausgewählten kleinen Gemeinden abgeschätzt wird, wie die Wahl österreichweit ausgehen wird.

Sendungshinweis:

ORF Radio Vorarlberg, 29.9.2019

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend verkündet der Innenminister – meist rund um 19.30 Uhr – ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahl und die sonstigen Wahlkarten. Die Briefwahl wird am Montag nach der Wahl ausgezählt, damit ist der größte Teil der Stimmen ausgewertet. Steht es ganz knapp, muss man bis Donnerstag warten: Dann wird noch ein letzter Teil der Stimmen ausgezählt, nämlich die, die mit Wahlkarten bzw. Briefwahl am 29. September in „fremden“ Wahlkreisen abgegeben wurden.

Was ist die „Vier-Prozent-Hürde“?

Eine wahlwerbende Partei braucht mindestens vier Prozent der Stimmen, um in den Nationalrat einzuziehen – oder ein Direktmandat in einem Wahlkreis.