Tierschützer gehen gegen Urteil in Berufung

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat nach einem Urteil wegen Rufschädigung eines Tiroler Transportunternehmers umgehend Berufung angemeldet. Das verkündete der Anwalt der Tierschützer am Freitag.

Der Frächter wehrte sich gegen den Vorwurf illegaler Kälbertransporte. Das Landesgericht Feldkirch hatte am Donnerstag die Tierschützer zu einer Entschädigungszahlung von 1.500 Euro verurteilt - mehr dazu in Rufschädigung: Tierschützer müssen zahlen. David Richter, Anwalt der Tierschützer, erklärte dazu, der Transport, den die Tierschützer begleitet und gefilmt hatten, „hätte definitiv nicht so stattfinden dürfen und war illegal“. Man habe darüber nicht ehrenrührig berichtet.

„Kann man tatsächlich die Ehre einer Person verletzen, indem man ihr vorwirft, dass sie einen illegalen Transport durchgeführt hat, wenn diese Person sich tatsächlich mehrfach rechtswidriger Praktiken beim Transport von Tieren bedient hat? Wir sind der Ansicht, dass das unmöglich ist“, begründete der Anwalt.

Anwalt räumt auch Irrtümer ein

Es gebe darüber hinaus zumindest für einen Transport dieses Unternehmers den Beweis, dass dieser unter Angabe eines falschen Bestimmungsorts durchgeführt worden sei. Man habe sich „zugegebenermaßen geirrt“, dass der Transport nicht nach Bozen unterwegs gewesen sei sondern nach Bergheim in Salzburg, doch sei die Strecke nach Bergheim bedeutend länger, was die Belastung für die Kälber bei 30 Grad noch deutlich erhöht habe.

Der Tiroler sah sich durch die Berichterstattung auf der VgT-Homepage über einen von ihm durchgeführten Kälbertransport beleidigt. Der VgT hatte im Sommer 2018 auf seiner Website unter anderem Fotos davon gepostet und damit eine landesweite Diskussion über Kälbertransporte ausgelöst. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass er illegale Transporte durchführe, so der Unternehmer. Dabei habe eine Polizeikontrolle, die der VgT an dem bewussten Tag wegen der herrschenden Hitze angeregt hatte, keine Beanstandung ergeben.