Arbeiterkammer gegen Verfall von Überstunden

Die Arbeiterkammer Vorarlberg fordert im Zuge der jüngsten Arbeitszeitdiskussion, dass Betriebe mutwillig vorenthaltene Überstunden doppelt ausbezahlen müssen. Die Wirtschaftskammer verweist auf geltende Regelungen.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag mit einem Urteil zum genauen Erfassen der Arbeitszeit international aufhorchen lassen - mehr dazu in EuGH-Urteil zu Arbeitszeit: Gelassene Reaktionen. Nun wird in vielen EU-Ländern auch über den Umgang mit Überstunden diskutiert - auch in Österreich.

Verfallsklauseln sorgen für Unmut

Aus Sicht von Arbeiterkammer-Direktor Rainer Keckeis werden Arbeitnehmer oft um ihre Überstunden gebracht. So komme es vor, dass von über Jahre hinweg angehäuften Überstunden nach Beendigung des Dienstverhältnisses nur die der letzten drei Monate anerkannt werden.

Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine entsprechende Verfallsklausel gibt, muss der Arbeitgeber laut Keckeis nur die offenen Überstunden plus Zinsen bezahlen - weitere Sanktionen gebe es aber nicht. Die Arbeiterkammer fordert daher, dass mutwillige vorenthaltene Überstunden künftig doppelt ausbezahlt werden.

Wirtschaftskammer: „Ist Sache der Sozialpartner“

Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Jenny kann das nicht nachvollziehen. Die Vorgaben bezüglich Überstunden würden im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt. Zudem lassen sich länger zurückliegende Überstunden laut Jenny meist nur sehr schwer nachweisen.

Letzteres bestätigt auch AK-Direktor Keckeis. Deshalb empfehle die Arbeiterkammer allen Arbeitnehmern, selbst Aufzeichnungen bezüglich Überstunden zu führen. Das könne sich im Streitfall als nützlich erweisen.