EuGH-Urteil zu Arbeitszeit: Gelassene Reaktionen

Die Vorarlberger Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur genauen Arbeitszeiterfassung gelassen. Es gebe bereits eine verpflichtende Aufzeichnungspflicht für die Arbeitgeber.

Arbeitszeiten müssen europaweit genau erfasst werden. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag verkündet. In der Begründung heißt es, dass jeder Arbeitnehmer ein Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten hat. Und das gehe eben nur, wenn die Arbeitszeit auch tatsächlich aufgezeichnet wird.

Doch in einigen EU-Staaten ist das nicht der Fall. Dort müssen nur Aufzeichnungen über die Überstunden geführt werden. In diesen Ländern könnte das Urteil daher größere Veränderungen in der Arbeitswelt mit sich bringen. In Österreich hingegen wird nicht damit gerechnet, denn bundesweit gelten bereits strenge Regeln in Sachen Arbeitszeiterfassung. Eine Ansicht, die auch in Vorarlberg geteilt wird.

Wirtschaftskammer: „Hat keine Auswirkungen“

So ist die Wirtschaftskammer Vorarlberg überzeugt, dass das EuGH-Urteil hierzulande keine Auswirkungen haben wird. Laut Direktor Christoph Jenny werden nach derzeitiger Gesetzeslage Beginn und Ende der Arbeitszeit genau aufgezeichnet - ebenso die Pausen.

Es gebe aber Ausnahmen, etwa wenn jemand überwiegend von zuhause, also im „Home Office“, oder im Außendienst arbeitet. Dann reicht es nach Angaben von Jenny, wenn dem Arbeitgeber am Ende des Tages nur die Anzahl der Arbeitsstunden gemeldet wird. Für Jenny ist aber auch das ein systematisches Erfassen der Arbeitszeit und daher im Einklang mit dem EuGH-Urteil.

AK für Toleranz und gegenseitiges Vertrauen

Arbeiterkammer-Direktor Rainer Keckeis ist ebenfalls der Meinung, dass es in Sachen Arbeitszeiterfassung keinen großen Nachholbedarf gibt. Und auch nicht, was die Definition von Arbeitszeit betrifft. Das EuGH-Urteil wirft nämlich einmal mehr die Frage auf, wann die Arbeit eigentlich beginnt und wann sie endet.

Heutzutage verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit ja zunehmend. Dank Computer und Mobiltelefon sind Arbeitnehmer auch nach Dienstschluss erreichbar und arbeiten so auch außerhalb der Dienstzeit. Für Keckeis geht es dabei aber um Toleranz und ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Eine Abrechnung nach Minuten macht für ihn jedenfalls keinen Sinn.

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