Gemeinden gegen Innenministerium

Vorarlbergs Gemeinden haben einstimmig gegen die Kürzung der Stundenlöhne für Asylwerber auf 1,50 Euro gestimmt. Der Beschluss fiel am Donnerstag im Vorstand des Gemeindeverbands. Die Gemeinden wollen vier Euro Stundenlohn für gemeinnützige Arbeit beibehalten.

Was im Vorfeld angekündigt wurde, ist nun auch formell beschlossen. Der Vorarlberger Gemeindeverband fasste am Donnerstag auf seiner Vorstandsitzung den Beschluss, die vom Innenministerium geplante Kürzung des Stundenlohns für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern nicht zu vollziehen. Die Entscheidung war einstimmig. 19 von 22 Gemeindechefs waren anwesend.

Rechtlich kann sich eine Gemeinde eigentlich nicht über eine Verordnung des Ministeriums hinwegsetzen. In diesem Fall wolle man es aber darauf ankommen lassen, heißt es beim Gemeindeverband.

„Alle Vorarlberger Gemeinden werden demnach auf freiwilliger Basis auch weiterhin Asylwerbern für gemeinnützige Tätigkeiten vier Euro pro Stunde als Entlohnung bezahlen“, so die Mitteilung an die Medien. In welcher Form die Differenz den Menschen vergütet werde, werde noch geprüft.

Köhlmeier kritisiert Riedl

Der Vorarlberger Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier (ÖVP) betonet, er könne der Haltung von Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl (ÖVP), wonach die Höhe des Anerkennungsbeitrags im Hinblick auf die Integration „nicht so bedeutend“ sei, nichts abgewinnen. Mit ihm, so Köhlmeier, sei diese Position jedenfalls nicht abgesprochen gewesen. „Der geplante maximale Stundensatz von 1,50 Euro ist Ausdruck der Missachtung der Menschenwürde und der Geringschätzung der Leistung der Schutzsuchenden.“ Der monatliche Maximalbetrag sei ohnedies mit 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied gedeckelt.

Anreiz zur Integration wird genommen

Integrationswilligen Menschen nehme die geplante Verordnung letztlich jeglichen Anreiz, an integrativen Maßnahmen teilzunehmen, teilte Köhlmeier mit, denn eine Möglichkeit für Asylwerber wäre eben, sich bei gemeinnützigen Hilfstätigkeiten für Gemeinden, das Land oder karitative Einrichtungen zu integrieren.

Köhlmeier meinte weiter: Die aktuelle Vorarlberger Regelung, die Land und Gemeindeverband 2016 gemeinsam entwickelt haben, habe sich bewährt. Die Geflüchteten lernten ganz nebenbei schon etwas Deutsch und hätten über ihre gemeinnützige Arbeit auch Kontakt zu Einheimischen.

Verordnung fördert Ausgrenzung

Der Vergütungsrahmen für gemeinnützige Tätigkeiten für Länder und Gemeinden sei 2004 vom Bund mit drei bis fünf Euro pro Stunde festgelegt und seither nicht valorisiert worden. „Dass diese Tätigkeiten nach 15 Jahren über die Hälfte weniger wert sein sollen, ist für mich nicht logisch“, argumentierte der Chef des Gemeindeverbandes. Die geplante Verordnung mit einer Beschränkung auf 1,50 Euro pro Stunde zeuge von einer ausgrenzenden Asylpolitik. „Einer christlich-sozialen Gesellschaft ist diese Regelung unwürdig“, schloss Köhlmeier.