Der lange Weg zur Volksabstimmung

In Vorarlberg sind bislang 40 Volksabstimmungen durchgeführt worden - die meisten davon in Gemeinden. Seit Dienstag steht eine weitere in Ludesch in den Startlöchern. Bis es soweit ist, gibt es noch einige Hürden zu bewältigen.

In Ludesch - einer Gemeinde mit rund 3.500 Einwohnern - stehen die Zeichen wegen der geplanten Betriebserweiterung der Firmen Rauch und Ball auf Volksabstimmung. Bürger haben am Dienstag Bürgermeister Dieter Lauermann (Liste Gemeinsam für Ludesch) den Antrag dazu überreicht - mehr dazu in Bürger wollen Volksabstimmung. Die eingereichte Frage betrifft die Grundstückswidmung und lautet vorerst: „Sollen die im Ludescher Neugut liegenden Grundstücke ... ‚Freihalteflächen Landwirtschaft‘ bleiben?“

440 Unterschriften nötig

Binnen vier Wochen prüft die Gemeindewahlbehörde jetzt, ob der Antrag zulässig ist, etwa ob die Frage in dieser Form erlaubt ist. Laut Experten gibt es einiges zu beachten: „Es muss sich um ein Thema handeln, das eine Angelegenheit der Gemeinde (...) ist, das ist zentral. Und da muss es sich um eine Fragestellung handeln, die sehr einfach mit ‚Ja‘ und ‚Nein‘ beantwortet werden kann und hier keine Zwischenfragen oder Sonstiges offen lässt“, sagt Gernot Längle, Leiter der Abteilung Inneres beim Amt der Landesregierung.

Bürger in Ludesch stört die geplante Betriebserweiterung der Firma Rauch, sie haben einen Antrag auf eine Volksabstimmung zur Flächenwidmung der beroffenenen Grunstücke eingebracht.

Wenn die Zulässigkeit erklärt wird, wird auch festgelegt, wer in Ludesch stimmberechtigt ist. Zum Vergleich: Bei der EU-Wahl sind 2.433 Personen wahlberechtigt - das wird sich leicht verschieben. Nach einem komplizierten Schlüssel wird errechnet, wie viele Unterstützungserklärungen notwendig sind. Das hänge von der Zahl der Stimmberechtigten ab, erläutert Längle: „Für die ersten 1.500 Stimmberechtigten brauche ich 20 Prozent Unterstützungserklärungen, für die nächsten 1.500 Stimmberechtigten brauche ich 15 Prozent.“ In Ludesch seien demnach etwa 440 Unterstützungserklärungen nötig.

Experte: Ergebnis nicht in Stein gemeißelt

Laut Gesetz müssen dann binnen acht Wochen die notwendigen Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden, zwei weitere Wochen hat die Gemeindewahlbehörde Zeit, die vorgelegten Unterschriften zu prüfen. Der Bürgermeister muss schließlich binnen 12 Wochen die Volksabstimmung anordnen.

Was das Volk entscheidet ist zwar bindend, aber nicht für immer in Stein gemeißelt, sagt Längle. Es sei aber „auch immer die politische Komponente bei diesen Themen mit zu bedenken, das heißt, wenn das Volk mit drei Vierteln sich für etwas entschieden hat, dann steht es einer Gemeindevertretung in aller Regel politisch nicht gut an, wenn sie das von sich aus dann zwei Wochen später wieder ändert.“ Die Firma Rauch wollte am Mittwoch auf ORF-Anfrage eine mögliche Volksabstimmung nicht kommentieren.