Kassenreform: AK klagt beim VfGH

Die Arbeiterkammer Vorarlberg klagt gegen die Sozialversicherungsreform. Die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse widerspreche dem Föderalismusprinzip.

Wie die „Vorarlberger Nachrichten“ berichten, hat die Arbeiterkammer nun ihre 270 Seiten umfassende Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Schon vergangenen Oktober hat die Arbeiterkammer Vorarlberg angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen die Sozialversicherungsreform zu wehren.

Der Individualantrag für den Verfassungsgerichtshof umfasse mehrere Punkte. Der wesentliche Kritikpunkt ist die Selbstverwaltung der Kassen, sagt Vorarlbergs Arbeiterkammerpräsident Hubert Hämmerle (ÖAAB/FCG).

AK-Präsident Hubert Hämmerle

ÖAAB/FCG

Vorarlbergs AK-Präsident Hubert Hämmerle

In den Bundesländern wären mit der Reform keine substanziellen Entscheidungen mehr möglich. Zudem bringe sie keine einzige Leistungsverbesserung für die Versicherten.

Die Versicherten, also die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können sich in der GKK selbst verwalten und über die Verwendung des Geldes selbst bestimmen. Wenn die Selbstverwaltung künftig so gestaltet ist, dass die Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber überstimmt werden können, obwohl letztere in diesem Gebilde nur Außenstehende sind, dann darf das nicht sein. „Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber da das Sagen haben“, so Hämmerle.

Die Chancen für einen Erfolg der Klage beurteilt Hämmerle positiv. Der Antrag sei von mehreren Anwälten geprüft worden. Sie hätten der Klage gute Aussichten auf Erfolg bescheinigt.

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