Angeklagter wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 53-jähriger Mann ist am Landesgericht Feldkirch wegen Vergewaltigung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Laut Gericht war es für den Angeklagten erkennbar, dass seine damalige Freundin keinen Geschlechtsverkehr wollte.

Ein 53-jähriger Angeklagter ist am Donnerstag unter anderem wegen Vergewaltigung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine heute 46-jährige Ex-Freundin misshandelt, zum Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen gezwungen und sie bedroht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter bekannte sich zum Teil schuldig

Zu den meisten Punkten bekannte sich der arbeitslose Angeklagte vor Gericht schuldig. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Vergewaltigung allerdings, bei der er die Frau ans Bett gefesselt und sich dann an ihr vergangen haben soll, bestritt der bisher Unbescholtene vehement. Sie hätten an jenem Morgen freiwillig sexuell verkehrt, nicht ganz konventionell, aber das sei in ihrer Beziehung üblich gewesen, so der Angeklagte.

Gericht: Frau wurde ausgenutzt

Das Gericht hielt jedoch fest, es sei für den Mann deutlich erkennbar gewesen, dass der Geschlechtsverkehr bei diesem Mal vonseiten der Frau nicht freiwillig erfolgte. In einem Fall soll der Mann zudem den Schlaf seiner Freundin ausgenutzt haben, um an ihr sexuelle Handlungen zu vollziehen. Als sie die Beziehung 2017 beendete, soll er sie bedroht haben, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Die Situation verschlimmerte sich offenbar noch, als die Frau einen neuen Freund hatte.

Als sie ihn schließlich anzeigte, bedrohte der Mann seine Exfreundin und verlangte, sie solle die Anzeige zurücknehmen. Zudem wurden dem 53-Jährigen Schläge und Grobheiten gegenüber der Frau vorgeworfen, ein ärztliches Attest bestätigte entsprechende Verletzungen.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Der Mann wurde wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, fortgesetzter Gewaltausübung und versuchter Bestimmung zu falscher Beweisaussage schuldig gesprochen. Seinem Opfer wurden 15.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.