Nach Kuh-Attacke: Neue Verhaltensregeln

Die Bundesregierung hat am Dienstag das Aktionspaket „Sichere Almen“ präsentiert. Anlass dafür war eine tödliche Kuh-Attacke, nach der Tiroler Bauer zu einer Zahlung von 490.000 Euro verurteilt wurde.

Der Plan besteht aus drei Teilen: Zum einen wurden zehn Verhaltensregeln für Alpbesucher aufgestellt, die bundesweit gelten sollen: Darunter etwa das verpflichtende Anleinen von Hunden (außer im Fall, dass ein Angriff erfolgt) oder ein Sicherheitsabstand zum Weidevieh (siehe Grafik). Diese Regeln wurden gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und dem Alpenverein ausgearbeitet.

Zusätzlich wurde eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, in der die Eigenverantwortung von Wanderern und Besuchern festgeschrieben werden soll. Für Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger ein besonders wichtiger Punkt: Damit schaffe man Rechtssicherheit für die Bauern und klare Regeln, auf die sich Behörden und Gerichte künftig beziehen könnten. Der dritte Punkt umfasst eine Art Ratgeber für die Alpbewirtschafter, unter anderem zu den Themen Hinweistafeln, Abgrenzungen oder Einzäunungen.

Verhaltensregeln Alpen

BMNT

Tödliche Attacke im Tirol

Auslöser für das Aktionspaket „Sichere Almen“ war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss, da er seine Tiere entlang des Weges nicht eingezäunt hatte.

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tiroler Landwirt ging dagegen in Berufung. Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer, möchte erst den Gerichtsprozess abwarten, bevor entschieden wird, ob und wie dem Landwirt beigestanden werden könnte.