Neues Saisoniersmodell weckt Hoffnungen

Der neuen Verordnung der Bundesregierung zu Saisonarbeitern können Wirtschaftskammer und Hoteliersvereinigung etwas abgewinnen. Die Verordnung sieht vor allem mehr Flexibilität für Unternehmen und Arbeitnehmer vor.

Unternehmen fordern alljährlich vor der Wintersaison mehr Saisonarbeiter aus Drittstaaten. Nicht die nackten Zahlen lassen Wirtschaftskammer und Hoteliersvereinigung positiv auf die neue Verordnung reagieren. Die Zahl erhöht sich im Tourismus lediglich von 200 Saisonarbeitern auf 209.

Geltungsdauer erhöht

Andere Punkte der Verordnung gehen laut Harald Furtner, Geschäftsführer der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer, in die richtige Richtung. Die neue Verordnung soll drei Jahre gelten. Damit fallen halbjährliche Verhandlungen über neue Saisonarbeiter für Sommer und Winter weg.

Neue Verordnung für mehr Saisoniers

Eine neue Verordnung der Bundesregierung sieht mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Saisonarbeiter vor.

Heike Ladurner-Strolz, Landesvorsitzende der Österreichischen Hoteliersvereinigung, erhofft sich mehr Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Viele „Stammsaisoniers“ zitterten jedes Jahr, ob es genug Kontingentsplätze gibt und ob sie einen bekommen. Mit der neuen Verordnung könne man dies gut in den Griff bekommen.

Personal für Saisonspitzen

Große Hoffnungen setzt Ladurner-Strolz auch in die neue Möglichkeit, innerhalb der laufenden Saison reagieren zu können. Zu Saisonspitzen könnten Hoteliers 20 Prozent mehr Mitarbeiter bekommen. Dieses Plus muss aber im Laufe des Jahres wieder abgebaut werden. Eine Saisonarbeitskraft darf innerhalb eines Jahres maximal neun Monate beschäftigt werden.

Probleme für ganzjährige Betriebe

Für die Wintersaison sei das kein Problem, meint Ladurner-Strolz. Für Betriebe, die das ganze Jahr offen halten, hingegen sehr wohl. Harald Furtner von der Wirtschaftskammer bewertet die neue Verordnung insgesamt als einen Schritt in die richtige Richtung, aber auch deswegen noch nicht das Gelbe vom Ei. Die Verordnung ist noch in Begutachtung.