Bluttat: Opferanwalt geht von fairem Prozess aus
Weder die Angst vor Vorverurteilungen noch die die Befassungen mit den Aufenthaltsverboten von 2008 und 2009 seien für die Beurteilung der Straftat erheblich, so Anwalt Stefan Denifl in einer schriftlichen Stellungnahme am Freitag. Deswegen gebe es „keinen Grund daran zu zweifeln, dass am Landesgericht Feldkirch ein faires Verfahren durchgeführt werden kann.“
Anwalt bittet um Respekt vor den Angehörigen
Auch die Verteidigung interessiert sich Denifl zufolge für die Frage, warum sich der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt in Vorarlberg aufhalten konnte. Er gehe davon aus, dass die Behörden die Aufklärung in die Wege geleitet hätten. „Die juristische Beurteilung der Abläufe in fremdenrechtlicher Hinsicht sollte auch von unabhängigen Rechtsexperten durchgeführt werden“, so Denifl.
Im Übrigen sei es für die Angehörigen „schwer erträglich, wenn für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Details aus den Akten durch die Medien zitiert werden.“
Tödliche Verletzungen
Am Donnerstag hatten die Anwälte des Tatverdächtigen von medialen Vorverurteilungen gesprochen und Bedenken geäußert, ob ihrem Mandanten in Vorarlberg ein fairer Prozess gemacht werden kann - mehr dazu in Bluttat: Anwälte sprechen von „Vorverurteilung“. Dem amtsbekannten 34-jährigen Türken wird vorgeworfen, dem 49-jährigen Leiter des Sozialamts der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der Beamte verstarb noch an Ort und Stelle.