Treibjagd: Jägerschaft will Pächter ausschließen

Eine brutale Treibjagd in Fontanella am 30. März sorgt für Empörung bei den Jägern: Dabei wurden mehrere Tiere - wie Gams-, Rot- und Rehwild - aufgescheucht und erlegt. Darunter sollen sich auch trächtige Tiere befunden haben. Die Jägerschaft kündigt Konsequenzen an.

Offenbar hat ein Schweizer Jäger in seinem Jagdrevier eine Treibjagd mit Jagdhunden veranstaltet - kurz bevor sein Pachtvertrag für das betroffene Gebiet ausgelaufen ist. Dort war die Schonzeit aufgrund massiver Wildschäden im Wald zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Das bestätigt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf ORF-Anfrage. Rot- und Rehwild durfte also gejagt werden.

Dennoch könnten jagdrechtliche Übertretungen begangen worden sein. Darunter fallen Störungen von benachbarten Jagdgebieten. Es könnte aber auch das öffentliche Interesse am Schutz der Tiere vor Quälerei verletzt worden sein. Die BH prüft jetzt die Vorwürfe. Sollten Vergehen nachweisbar sein, drohen Strafen bis zu 7.000 Euro oder auch der Entzug der Jagdkarte.

Jägerschaft empört

Die Vorarlberger Jägerschaft verurteilt die Vorgänge aus jagdethischen Gründen. Oberste Prämisse sei der respektvolle Umgang mit der Kreatur. Bei der Treibjagd sei dieser Grundsatz verletzt wurden - vor allem mit Blick auf den Mutterschutz.

„Wir verurteilen diesen Vorfall aufs Schärfste und distanzieren uns in aller Form. Das Verhalten der Beteiligten entbehrt jeglicher Jagdethik und zeugt von keinem weidmännischem Verhalten oder Respekt vor den Tieren", so Landesjägermeister Christof Germann. Man habe bereits ein Ausschlusserfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.