Kälbertransporte nach Bozen gestoppt

Die Enthüllungen über illegale Kälbertransporte quer durch Europa zeigen Wirkung. Die Vorarlberger Veterinärbehörde wird ab sofort Kurzstreckentransporte nur dann abfertigen, wenn der wahre Bestimmungsort angegeben ist. Damit sind die Transporte nach Bozen derzeit gestoppt.

Die allwöchentlichen Lieferungen zum vermeintlichen Bestimmungsort Bozen, von wo aus die Kälber in Wirklichkeit aber gleich weiter transportiert werden, soll es damit nicht mehr geben. So haben am Montagvormittag geplante Transporte von Vorarlberg nach Bozen nicht stattgefunden. Die Vorarlberger Veterinärbehörde wird laut Landesrat Christian Gantner (ÖVP) nur noch dann Kurzstreckentransporte abfertigen, wenn der wahre Bestimmungsort angegeben ist.

Bozen wird dabei nicht mehr als Bestimmungsort akzeptiert, weil der Südtiroler Ort nur als Sammelstelle zum Weitertransport, nicht aber als der wahre Bestimmungsort dient. Laut Gantner gab es Gespräche mit dem Bund und Italien, bei diesen sei klar geworden, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten auf der Sammelstelle in Bozen nicht garantiert werden könne.

Transporte nach Bergheim mit Dokumentation

Kälbertransporte zur ebenfalls umstrittenen Sammelstelle in Bergheim in Salzburg sind dagegen weiter möglich. Bei diesen sei wichtig, dass etwaige Sammelstellen in Vorarlberg auf den Viehverkehrsscheinen angeführt werden, so Gantner - dass jede Transportminute, jede etwaige Sammel- und Verladestelle lückenlos dokumentiert sei.

Damit haben die Neuregelungen laut Gantner auf einen Transport nach Bergheim an sich keine Auswirkungen - jedoch auf einen möglichen Weitertransport von dort aus, etwa was die Ruhezeiten betreffe. So seien lange Transporte nicht mehr ohne eine 48-stündige Ruhezeit möglich.

Taskforce „Tiertransporte“ wird eingerichtet

Weiters soll in den nächsten Tagen eine Taskforce „Tiertransporte“ im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet werden. Diese soll laut Gantner unter anderem Möglichkeiten prüfen, wie Tiertransporte aus Vorarlberg weiter reduziert und wie unbedingt erforderliche Transporte unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften durchgeführt werden können. Das Tiertransportwesen sei zum einen in der EU-Tiertransportverordnung und zum anderen im Tiertransportgesetz des Bundes geregelt, so Gantner. Damit liege die Zuständigkeit auf europäischer Ebene bzw. beim Sozialministerium.

Zadra: Einhaltung der Mindeststandards

Daniel Zadra von den Grünen äußerte sich zufrieden darüber, „dass man eingesehen hat, dass zumindest die Mindeststandards eingehalten werden müssen“. Er werde jedoch nicht lockerlassen, bis das Tierleid wirklich beendet sei, so Zadra. Jetzt müssten viele weitere Schritte folgen, das ganze System müsse geändert werden.

Kälbertransporte ausgesetzt

Am Montag haben die geplanten Überstellungen von Vorarlberg zum vermeintlichen Bestimmungsort nach Bozen nicht stattgefunden.

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