Raubüberfall auf Wettlokal: 2,5 Jahre Haft

Ein 34-jähriger Bludenzer ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll versucht haben, ein Wettlokal in Feldkirch auszurauben - eine Angestellte machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung.

Dezember 2018: Um 23.00 Uhr bringt die Angestellte eines Wettlokals in Feldkirch den Müll hinaus. Im Freien wird sie von einem vermummten Mann attackiert und mit einer Pistole bedroht. Der Mann bedeutet ihr, er wolle Geld. Sie drängt den Angreifer mit dem Müllsack zurück und kann sich ins Lokal retten. Der Mann zieht daraufhin unverrichteter Dinge ab - mehr dazu in Lokalangestellte wehrt Räuber mit Müllsack ab.

Angeklagter geständig

Der 34-jährige Tatverdächtige - er war Stammgast in dem Wettlokal - hat sich am Donnerstag vor Gericht geständig gezeigt. Zum Motiv sagte er, dass sein Einkommen für die Familie nicht gereicht habe, seine Frau und eines der Kinder seien krank. Geldnot als Motiv und eine daraus resultierende Verzweiflungstat stritt er aber ab: Stattdessen berichtete er von Cannabis-Konsum am Abend der Tat. Er habe deswegen gar nicht mehr recht gewusst, was er tue.

Die Pistole sei beim Überfall nicht geladen gewesen, berichtete der Angeklagte. Allerdings sei sie sehr wohl geladen gewesen, als man sie bei ihm gefunden habe. Das führte wiederum bei der Richterin zu Zweifeln. Sie wies den Angeklagten darauf hin, dass er sich womöglich gerade um den wichtigsten Milderungsgrund des Geständnisses bringe.

Nicht rechtskräftig

Am Ende gab es für den 34-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Grund für die verhältnismäßig geringe Strafe - auf schweren Raub stehen nämlich bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe: Der 34-Jährige war geständig, er war unbescholten und die Tat blieb beim Versuch. Auf die Empfehlung seines Verteidigers akzeptierte der Angeklagte das Urteil. Weil der Staatsanwalt zunächst keine Erklärung abgab, ist das Urteil dennoch nicht rechtskräftig.