Ferienwohnungen: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lech

Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof die Vorgangsweise der Gemeinde Lech bei Ferienwohnungen bestätigt. Ansuchen von Privaten, Immobilienunternehmen oder der Hotellerie werden generell abgelehnt.

Der Dornbirner Anwalt Karl Schelling hatte eine Beschwerde gegen die sogenannte Null-Regelung in Lech beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Zahlreiche Interessenten an einer Ferienwohnung schlossen sich an. Das Höchstgericht lehnte die Beschwerde nun ab und bestätigte damit die Gemeinde Lech.

Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) spricht von einem sehr erfreulichen Ergebnis, denn aus seiner Sicht gibt es ohnehin schon zu viele Ferienwohnungen in seinem Ort. Er glaube, dass es für Lech sehr negativ wäre, wenn weitere Zweitwohnsitze genehmigt werden müssten. Lech wird seine Null-Regelung beibehalten. Es werde konsequent keine Genehmigungen für Zweitwohnsitze beziehungsweise Ferienwohnungen geben.

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