Alpenverein pocht auf Sperre von Skiroute

Eine umstrittene Skiroute im Skigebiet Damüls ist bis heute in den Pistenplänen der Bergbahnen als Abfahrtsmöglichkeit ausgewiesen. Der Alpenverein vermisst eine Sperre der Route. Umweltlandesrat Rauch schliesst sich der Kritik an.

Die „Route Acht“ von der Bergstation des Sesselliftes Ragaz in Damüls rückt erneut ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Route, die es laut Alpenverein und Landesvolksanwalt nicht geben dürfte, ist im online-Pistenplan eingezeichnet. Ein Anreiz für alle, die sich abseits von Pisten bewegen. Die Route wird laut Alpenverein auch vielfach befahren. Das sollte nicht sein. Dagegen spricht ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz aus dem Jahr 2006.

"Auflagen sind ohne Wenn und Aber einzuhalten“

Landesrat Johannes Rauch (Grüne) unterstützt den Alpenverein in seiner Kritik an den Behörden. „Für das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gleichbehandlung aller Rechtsunterworfenen ist es wichtig, dass Auflagen, die mittels Bescheid von der Behörde vorgeschrieben werden, auch ohne Wenn und Aber eingehalten werden.

Als Umweltlandesrat und Mitglied der Vorarlberger Landesregierung vertraue ich darauf, dass unsere Behörden für die ordnungsgemäße Erfüllung von Bescheidauflagen sorgen - insbesondere auch im Falle von Mellau-Damüls", schreibt Rauch in einer Aussendung an die Medien an Freitag.

Rauch führt weiter aus, der Zusammenschluss der Skigebiete Mellau-Damüls sei eine „äußerst umstrittene Entscheidung“ gewesen in den Augen vieler naturschutzbewegter Menschen. Letztlich sei das Projekt nur mit Auflagen genehmigt worden.

Vorwurf des Alpenvereins

Von einer Erfüllung des Bescheids sieht der Alpenverein die Bergbahnen noch weit entfernt. Seit acht Jahren weise der Alpenverein auf den Missstand hin, zuletzt unter Einschaltung des Volksanwaltes. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die laut Alpenverein ihrer Kontrollfunktion nicht nachgekommen sei.

Umstrittene Skiroute Mellau Damüls

Gerhard Kaufmann

Die Bergstation der Sechser-Sesselbahn Ragaz

Landesvolksanwalt fordert Kontrollen ein

Im Februar 2018 hatte sich der Alpenverein an den Landesvolksanwalt gewandt. Dieser legte der Bezirkshauptmannschaft nahe, den Liftbetreiber auf die „korrekte Auslegung der Bescheidauflage“ hinzuweisen und in aktuellen Wintersaison 2018/19 auch zu kontrollieren, so der Sprecher des Alpenvereins Gerhard Kaufmann in seiner jüngsten Medienmitteilung.

Lokalaugenschein des Alpenvereins

Ein Lokalaugenschein durch den Alpenverein vor einigen Wochen habe ergeben, dass die Skiroute Ragaz zwar nicht mehr wie bisher präpariert werde und eine Sperrtafel vorhanden sei. Darüber hinaus fehlten geeignete Absperrungen und Hinweise, um ein Abfahren außerhalb der bewilligten Piste zu verhindern, so Kaufmann. Nach wie vor vorhanden sei eine Hinweistafel zur Skiroute. Somit sei es noch für jedermann möglich, die südseitigen Hänge abzufahren. Das werde von vielen genützt.

Auch aus den Pistenplänen im Internet und den Foldern sei die Skiroute noch nicht gestrichen, so Kaufmann weiter. Die Bezirkshauptmannschaft sei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Kontrolle nicht nachgekommen. Damit reagierte der Alpenverein auf die jüngsten Aussagen der Behörde.

Bezirkshauptmann verteidigt Behördenlinie

Bezirkshauptmann Elmar Zech hatte eine Säumigkeit der Behörde zuvor zurückgewiesen. Die Behörde kontrolliere sehr wohl die Einhaltung der Auflage seit dem Jahr 2011. Im Juni 2018 betonte die BH gegenüber dem Landesvolksanwalt, dass der Auflage durch entsprechende Vorkehrungen in ausreichendem Maße entsprochen werde, eine Skiroute nicht bewilligungspflichtig sei und die Wegefreiheit Skitouren im freien Gelände erlaube.