„Mindestsicherung bewährt sich“

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) verteidigt das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung gegen Angriffe der FPÖ. In Vorarlberg sei die Bezugsdauer österreichweit am kürzesten. Die Gesamtkosten gingen zurück.

Auslöser der jüngsten Debatte über die Mindestsicherung ist eine Landtagsanfrage des FPÖ-Abgeordneten Christof Bitschi. Bitschi hält eine Reform für dringend nötig. Das aktuelle Vorarlberger Modell der Mindestsicherung sorge für eine Zuwanderung ins Sozialsystem, argumentiert Bitschi.

Auszahlungen reduziert

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker dagegen betont in ihrer Beantwortung der Landtagsanfrage einmal mehr, dass sich das Vorarlberger Mindestsicherungsmodell bewährt hat. „Die sinkenden Zahlen – sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei der Zahl der Beziehenden – zeigen eindeutig, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Wiesflecker. Vor allem die bundesweit kürzeste Verweildauer von durchschnittlich 6,4 Monaten belege eindrücklich, dass es in Vorarlberg am besten gelinge, die Menschen aus der Mindestsicherung rasch auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

Vergleich mit Bundesländern

Wenn man die durchschnittliche Bezugsdauer mit den anderen Bundesländern vergleiche, zeige sich, dass Vorarlberg an der Spitze liege. Die Verweildauer in Wien betrage 9,2 Monate, im Burgenland 8,7 Monate oder in Oberösterreich 7,8 Monate. Im Durchschnitt wird in Österreich 8,5 Monaten Mindestsicherung bezogen.

Laut Wiesflecker sind auch die monatlichen Gesamtkosten (für Lebensunterhalt und/oder Wohnen) im Vorjahr um elf Prozent gesunken. Seit den Novellen von Mindestsicherungsgesetz und -verordnung im Juli 2017 konnten die monatlichen Gesamtkosten um 18,5 Prozent gesenkt werden. Das Gesamtbudget hat sich um 24 Prozent verringert.

Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Die Fallzahlen (bezogen auf Haushalte) sind um etwa 16 Prozent zurückgegangen. Laut dem aktuellen Monatsbericht zur Flüchtlingssituation bezogen im Jänner 2019 in Vorarlberg 3.313 Asylberechtigte (Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige) die Mindestsicherung. Davon waren 1.904 im erwerbsfähigen Alter.

Der Zweck der Mindestsicherung, also die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens solange, bis die betroffenen Personen dies aus eigener Kraft leisten können, sei eine zentrale sozialpolitische Aufgabe, betont Wiesflecker. „Besonders für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind die Leistungen aus der Mindestsicherung wesentlich, weil diese Zielgruppen während des Asylverfahrens keine Erwerbsarbeit ausüben dürfen und somit nach der Asylzuerkennung als Vollbeziehende von der Grundversorgung in die Mindestsicherung wechseln“, erklärt die Soziallandesrätin.

Integrationsvereinbarung wirkt

Es werde über die Integrationsvereinbarung sichergestellt, dass vom Land Vorarlberg und dem Arbeitsmarktservice angebotene Integrationsmaßnahmen (Alphabetisierungs- und Sprachkurse oder Beschäftigungsinitiativen) absolviert werden, die eine rasche Vermittlung in Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, so Wiesflecker. Sie ist überzeugt, dass die Maßnahmen wirken. Das Arbeitsmarktservice konnte im Jahr 2018 1.121 Beschäftigungsaufnahmen von bleibeberechtigten Flüchtlingen erreichen. Im Jänner 2019 waren es bereits 106.

Verstöße gegen Auflagen

Belegen ließe sich der Erfolg auch mit Zahlen bei den Kürzungen, die bei Verstößen gegen die Auflagen getroffen werden. 35 Prozent der Kürzungen betrafen Konventionsflüchtlinge/subsidiär Schutzberechtigte. Damit sei diese Gruppe bei den Sanktionen unterrepräsentiert im Verhältnis zur Zahl der Beziehenden insgesamt.

Viele Kinder beziehen Mindestsicherung

Wiesflecker: „Wichtig ist mir auch, darauf hinzuweisen, dass 36 Prozent aller Mindestsicherung Beziehenden Kinder bzw. Jugendliche sind. Diese wären bei Leistungskürzungen besonders betroffen“. 60 Prozent aller Beziehenden verfügen außerdem über irgendeine Form von Einkommen. Allerdings reiche dieses Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht aus. Die Lücke werde durch eine Aufstockung auf die Mindestsicherungssätze geschlossen.

„Sozialpolitischer Rückschritt“

„Es wäre ein fataler sozialpolitischer Rückschritt, wenn wir unseren vernünftigen Weg verlassen müssten“, betont Wiesflecker. Am kommenden Freitag wird Wiesflecker die Vorarlberger National- und Bundesratsabgeordneten über die Auswirkungen des neuen geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes informieren. „Mir ist es wichtig, dass alle Abgeordneten gut informiert sind und die Konsequenzen kennen, bevor sie über so wichtige Gesetzesvorhaben abstimmen“.