Prostituierte mit Falschgeld bezahlt

Wegen Geldfälschung und schweren Betruges ist am Dienstag ein 19-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Der Mann hatte im Internet Falschgeld bestellt und damit eine Prostituierte bezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Er hat im Internet 50 Stück falscher 100 Euro Scheine für drei Euro bestellt. Es handelt sich nicht um professionelle Fälschungen, sondern eher um Fantasiegeld. Die Scheine sind nämlich mit chinesischen Schriftzeichen versehen. Dennoch: Geschickt gefaltet sind sie nach Angaben der Österreichischen Nationalbank täuschungsfähig.

Falschgeld Euro

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So ist es dem Angeklagten auch gelungen, einer Frau im Bregenzer Nachtleben den falschen Geldschein unterzujubeln. Ihr ist der Betrug zunächst nicht aufgefallen. Erst als die Geschädigte selbst mit dem Geldschein in einem Supermarkt bezahlen wollte, ist ihr aufgefallen, dass der Schein nicht echt ist. Die Spur zum Angeklagten habe sich schnell zurückverfolgen lassen.

Haft- und Geldstrafe

Vor dem Landesgericht in Feldkirch bekannte sich der Mann schuldig. Sein Geständnis sowie seine Unbescholtenheit hat das Schöffengericht mildernd gewertet. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Der junge Mann kommt mit einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten davon. Zusätzlich muss er 1.000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Falschgeld aus dem Darknet

Erst vor zwei Wochen war ein 31-jähriger Oberländer wegen Geldfälschung zu zehn Monaten bedingter Haft und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte nur zwei Scheine aus dem Darknet in Umlauf gebracht.
Mehr dazu in Scheine aus dem Darknet - Oberländer verurteilt.

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