Neues Raumplanungsgesetz: Lebensraum sichern

Anfang März treten das neue Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz in Kraft. Landeshauptmann Markus Wallner spricht von der komplexesten Gesetzesmaterie der laufenden Legislaturperiode. Hauptziele: Lebensraum sichern, wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen.

Die wirtschaftliche Entwicklung in Vorarlberg verläuft seit Jahren sehr dynamisch. 2,2 Prozent reales Wachstum pro Jahr und fast 14 Prozent mehr Einwohner innerhalb von 20 Jahren.

Ziel der neuen Gesetze ist es, gewisse Flächen für die Wirtschaft abzusichern, sagt Landeshauptmann Markus Wallner, insbesondere für „bodenabhängige Lebensmittelerzeugung“.

Keine Bodenhortung

Alle Gemeinden müssen räumliche Entwicklungskonzepte erstellen, in denen auch Verdichtungszonen ausgewiesen werden. Wenn eine bisher nicht gewidmete Fläche durch einen Beschluss der Gemeindevertretung der Bebauung zugeführt werde, dann müsse die Fläche innerhalb von sieben Jahren auch wirklich bebaut werden. So soll Baulandhortung künftig vermieden werden, sagt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Mehr dazu in Novellen gegen Baulandhortung beschlossen.

Eine Informationskampagne des Landes soll die unterschiedlichen Interessengruppen mit dem neuen Gesetz vertraut machen. Für die Gemeinden gibt es Schulungen.