Mobbing-Vorwurf gegen Postgewerkschafter

Die Post AG wirft dem Postgewerkschafter Franz Mähr vor, eine Kollegin gemobbt zu haben. Deswegen soll ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Zuvor müsste jedoch seine Immunität als Personalvertreter aufgehoben werden. Mähr wehrt sich.

Es ist nicht der erste Prozess, den die Post AG gegen den Personalvertreter führt. Bereits 2017 ist Mähr schon einmal geklagt worden, weil er sich medial über Missstände bei der Post geäußert hatte. Mehr dazu in Wende im Streit zwischen Post und Gewerkschaft.

Post gegen Mähr

Die Post AG und Gewerkschafter Franz Mähr treffen sich erneut vor Gericht. Nach einer Klage der Post im Jahr 2017, geht das Unternehmen wegen Mobbingvorwürfen erneut gegen Mähr vor.

Im neuerlichen Prozess geht es wieder um kritische Äußerungen des Postgewerkschafters. Er soll laut Post in einem Brief eine Kollegin gemobbt haben. Die Vorgeschichte dazu: Erneut Rechtsstreit zwischen Post und Mähr.

Franz Mähr

ORF

Postgewerkschafter Franz Mähr

Franz Mähr erklärt zu dem Mobbing-Vorwurf gegenüber ORF Radio Vorarlberg: „Der Vorwurf ist absolut haltlos. Diesen Vorwurf hat die Post kreiert, damit wir heute vor Gericht stehen und dass der Postgewerkschafter Franz Mähr endlich mal mundtot ist. Das ist die einzige Absicht im Hintergrund.“

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Mähr in seiner Funktion als Personalvertreter gehandelt hat oder nicht. Daraus ergibt sich dann, ob seine Immunität als Postgewerkschafter aufgehoben wird oder nicht. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

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