Illegaler Misthaufen beschäftigt Gericht erneut

Der illegale Misthaufen auf dem Areal der Tierhilfe in Doren hat am Dienstag neuerlich das Landesgericht Feldkirch beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft warf Vereinsobmann Rudi Längle vor, den Mist auch nach einer Verurteilung rechtswidrig entsorgt und damit die Umwelt beeinträchtigt zu haben.

Am Dienstag ging es erneut um ein Umweltdelikt in Sachen Misthaufen. Angeklagt war der 58-jährige Obmann des Vereins Tierhilfe Vorarlberg, Rudi Längle. Längle betreibt in Doren-Bozenau ein Haustiercamp mit 40 Pferden, neun Eseln und 25 Ziegen. Der Mist dieser Tiere bereitet seit Jahren Probleme. Ständig floss Gülle in den Bozenauer Bach, weil der Mist nicht vorschriftsmäßig entsorgt wurde. Schadstoff-Grenzwerte wurden überschritten. Das Gewässer belastet.

Schuldspruch im Jahr 2017

Im September 2017 war Längle deswegen zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden - mehr dazu in Geldstrafe für Gnadenhof Bozenau-Betreiber. Am Dienstag folgte ein weiterer Prozess. Diesmal ging es um die Zeit nach der Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, die Umwelt durch neuen Mist weiter vorsätzlich beeinträchtigt zu haben. Es war bereits die zweite Auflage in diesem Verfahren. In erster Instanz war der Vereinsobmann freigesprochen worden. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft berufen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob den Freispruch auf und verlangte die Beiziehung eines Gutachters.

Mistlager weiterhin illegal betrieben

Am Dienstag setzte sich das Landesgericht Feldkirch erneut mit dieser Facette des Umweltdelikts auseinander. Es ging um den Vorwurf, ob eine fortgesetzte illegale Mistablagerung - zwischen Oktober 2017 bis April 2018 - Boden und Gewässer noch mehr verunreinigt hat und ob dadurch die Umweltgefahr gestiegen ist.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte noch etwa ein halbes Jahr neuen Mist in gewohnter Manier entsorgt. Der Angeklagte bekannte sich am Dienstag teilweise schuldig, bestritt aber jeglichen Vorsatz. Die widerrechtliche Entsorgung begründete er mit Geldmangel.

Gutachter gibt Entwarnung

Das Gericht zog einen Chemiker und Gewässerexperten bei. Der Gutachter kam zum Schluss, dass die Gewässerbelastung durch neue Mistmengen nicht wesentlich erhöht wurde. Wegen bestehender Altlasten habe der neue Mist „das Kraut nicht mehr fett gemacht“, so der Gutachter wörtlich. Das Gericht folgte dem Gutachten und sprach den Beschuldigten frei.

Appell des Gerichts

In der Urteilsbegründung forderte die Richterin den Obmann der Tierhilfe auf, sich Gedanken über die Zukunft zu machen. Sie erinnerte den 58-Jährigen daran, dass er für „altes Verhalten“ bereits verurteilt worden war und zahlreiche Geldstrafen im Akt aufschienen.

Nur zu sagen, „die Tiere sind halt do, so wird’s nicht weitergehen“, meinte die Richterin wörtlich. Wenn man einen Traum habe, aber kein Geld da sei, müsse man sich überlegen, wie es weitergehe. Schlussendlich befürchte sie, dass es um eine Schließung gehen werde. Die Bezirkshauptmannschaft habe ein Auge darauf.

„Stellen Sie Ihr Projekt in Frage. Ich will Sie hier nicht wiedersehen“, appellierte die Richterin an den Vereinsobmann der Tierhilfe Vorarlberg.

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