Dieselskandal-Prozess: Keine neuen Erkenntnisse

Am Landesgericht Feldkirch war am Montag Prozessauftakt zu einer Sammelklage im Dieselskandal. Rund 600 VW-Kunden werden vom VKI und einer Anwälteplattform vertreten. Neue Erkenntnisse gab es am ersten Prozesstag keine - die Kläger werden Geduld brauchen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertrat vor Gericht 280 Autofahrer aus Vorarlberg, 300 weitere VW-Fahrer werden von einer Anwälteplattform vertreten. Am ersten Tag gab es keine neuen Erkenntnisse in der Sache. Über die internationale Zuständigkeit des Gerichts werde die Richterin nach den Stellungnahmen der Kläger und des Autokonzerns zum Protokoll der ersten Tagsatzung entscheiden, berichtet die APA unter Berufung auf Thomas Hirmke vom VKI. Das dauere mindestens bis Ende März. Werde eine österreichische Gerichtsbarkeit verneint, müsse der VKI bei einem deutschen Gericht Klage einbringen.

Die Richterin sagte, sie könne sich durchaus vorstellen, dass die Zuständigkeit gegeben sei. Genauso könne sie sich vorstellen, dass diese Entscheidung dann von einer der beiden Parteien angefochten wird - und: es könne sehr lange dauern, bis sie rechtskräftig wird.

Sachverständiger könnte beauftragt werden

Vorbehaltlich der Zuständigkeit wurde am Montag auch das weitere Prozessprogramm besprochen. „Es wird ein Sachverständiger zu beauftragen sein, der beurteilen soll, ob die Abschalteinrichtung eine unzulässige war“, sagte Hirmke. Zudem müsse im Prozessverlauf geklärt werden, wie der Schaden zu bewerten sei - etwa, ob man ihn für alle Kläger gleich hoch abschätzen könne oder ob gewisse Dinge individuell zu bewerten seien.

Konkret geht es darum, ob VW-Kunden allgemein einen bestimmten Prozentsatz des Kaufwertes als Schadenersatz erhalten oder ihre Ansprüche individuell geltend machen müssen.

Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch dürfte nur der Auftakt zu einem langjährigen Rechtsstreit im Dieselskandal sein.

Autokonzern bestreitet Ansprüche

Die VW AG halte die Ansprüche der klagenden Parteien für unbegründet, sagte Pressesprecher Richard Mieling im Vorfeld der Tagsatzung. Die klagende Partei meint, Konsumenten haben für ihr Auto zu viel bezahlt, weil es nicht zulassungsfähig war, so Thomas Hirmke vom VKI. Eingeklagt wird ein Schaden von 20 Prozent des Kaufwertes des Autos. Die Konsumentenschützer wollen außerdem erreichen, dass VW für sämtliche Folgeschäden haftet, die sich aus dem Software-Update ergeben haben.

Unzulässige Motorsteuerungssoftware

Der Volkswagenkonzern hatte im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der VKI hat im September 2018 mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 mutmaßlich geschädigte Verbraucher eingebracht.

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