VfGH bestätigt Feldkircher Bettelverbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im vergangenen Jahr die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch eingehend geprüft. Nun liegt das Erkenntnis vor - der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Feldkircher Bettelverordnung als rechtmäßig.

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Verordnung der Stadtvertretung betreffend Betteln in der Stadt nicht gesetzwidrig ist und den Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg abgewiesen. Entscheidend dafür war insbesondere, dass kein absolutes Verbot auch des stillen Bettelns vorliegt und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verbleiben.

Strafverfahren gegen bettelnde Personen

Wie bei anderen Städten hat der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr auch die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch eingehend geprüft. Anlassfall waren zwei Verwaltungsstrafverfahren gegen bettelnde Personen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat daraufhin den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, einzelne Punkte der Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben.

Für Bürgermeister Wilfried Berchtold (ÖVP) bestätigt das Urteil den sensiblen Umgang der Stadt mit dem heiklen Thema. Und auch die Stadtpolizei Feldkirch kann laut Berchtold bestätigen, dass sich die Situation seit der Einführung der Bettelverordnung maßgeblich entspannt hat.

Links: